Fahrzeugbau / Automotive

LOHR technologies saniert sich in Eigenverwaltung

Mit Beschluss vom 28. Oktober 2022 hat das Amtsgericht Wuppertal das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der LOHR technologies GmbH angeordnet. Der eigenverwaltende Geschäftsführer Stefan Lohr kann für das Verfahren auf umfassende Unterstützung setzen: „Wir haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgehend über die aktuelle Situation und unsere Sanierungsabsichten informiert. Alle stehen hinter dem Unternehmen. Auch unsere Kunden und Lieferanten halten weiter zu uns. Das freut und stimmt mich optimistisch. Gemeinsam werden wir die Herausforderungen angehen.“ 

Neben dem uneingeschränkt fortgesetzten Geschäftsbetrieb sind bereits weitere wichtige Grundsteine für die Sanierung gelegt worden. So sind die Löhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für drei Monate durch das Insolvenzausfallgeld gesichert. Zudem wurden bereits Maßnahmen zur leistungs- und finanzwirtschaftlichen Sanierung in die Wege geleitet. Ein strukturierter Investorenprozess soll überdies die Chancen für die Neuaufstellung des Unternehmens weiter ausloten. 

Kaufmännische Begleitung und Investorenprozess

Unterstützt wird der eigenverwaltende Unternehmer auch durch Simon Leopold, Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG. Der Unternehmensberater zeichnet gemeinsam mit seinem Team für die kaufmännische Begleitung des Verfahrens verantwortlich, zum Beispiel auch für die Finanz- und Liquiditätsplanung. ABG Consulting-Partner hat zudem einen strukturierten Investorenprozess eingeleitet, wie Simon Leopold berichtet: „Um alle Optionen für den Neustart von LOHR technologies auszuschöpfen, haben wir uns auch auf die Suche nach möglichen Investoren begeben. Hier sind die ersten aussichtsreichen Gespräche bereits im Gange.“ 

Insolvenzrechtliche Expertise

Bei insolvenzrechtlichen Themen und Aufgaben kann die Geschäftsführung darüber hinaus auf Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt zählen. Er ergänzt das Sanierungsteam als Generalbevollmächtigter. „Allein schon, dass das zuständige Gericht die vorläufige Insolvenz in Eigenverwaltung angeordnet hat, stimmt uns zuversichtlich. Denn nur operativ gesunde Unternehmen mit nachhaltigen Sanierungs- und Fortführungsaussichten kommen für dieses Verfahren überhaupt infrage“, so Rechtsanwalt Stefan Ettelt. 

Zum (vorläufigen) Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle von der Kanzlei GÖRG bestellt. Er überwacht das Verfahren im Gläubigersinne, überprüft die Geschäftsführung und steht ihr unterstützend zur Seite. „Trotz des nun laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens wird der Geschäftsbetrieb von LOHR technologies nahtlos fortgesetzt. Ich denke, das ist ein wichtiges und vertrauensbildendes Signal für alle Beteiligten. Der vorläufige Gläubigerausschuss hat ebenfalls seine Arbeit aufgenommen, die ersten Gespräche waren sehr kooperativ“, sagt Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle. 

Aussichtsreicher Entwicklungsprozess von Krise gebremst

Die Geschäftsentwicklung der LOHR technologies GmbH verlief nach der Gründung 2011 lange Zeit positiv. Als Feinstanzbetrieb mit Fokus auf der Produktion von Schlössern und Beschlägen gestartet, wurde bereits früh mit dem Auf- und Ausbau der Bereiche Forschung und Entwicklung begonnen. Hierbei ging es unter anderem um Themen wie Gewichtsoptimierungen und das Etablieren eigener Fertigungsprozesse. Zudem entwickelte sich LOHR technologies schon nach wenigen Jahren zum TIER-1-Zulieferer der Automobilindustrie. Das Unternehmen aus Heiligenhaus arbeitet heute mit weltweit agierenden Fahrzeugherstellern aus Deutschland und Europa zusammen. 

Die positive Entwicklung wurde jedoch ab 2020 durch verschiedene externe Einflüsse bedroht. Neben Umsatzeinbrüchen durch die Corona-Pandemie kam es zu Lieferengpässen bei zentralen Vorprodukten. Hinzu kamen Verluste durch stark gestiegene Kosten im Bereich Rohstoffe, Energie und Logistik. Um der negativen Entwicklung entgegenzuwirken, leitete das Unternehmen umgehend Restrukturierungsmaßnahmen ein. Diese konnten jedoch außergerichtlich nicht abgeschlossen werden. Deshalb beantragte Geschäftsführer Stefan Lohr Ende Oktober dieses Jahres eine Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Wuppertal. 

Mehr Informationen: www.lohr-technologies.de

Über die LOHR technologies GmbH

Das mittelständische Unternehmen mit Sitz in Heiligenhaus wurde 2011 gegründet und beschäftigt derzeit knapp 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vom Feinstanzbetrieb hat es sich innerhalb weniger Jahre zum gefragten Lieferanten bekannter Automobilhersteller gewandelt. Das Produktangebot von LOHR technologies umfasst Schließ- und Beschlagsysteme, Stanz- und Feinstanzteile, Werkzeuge und Metallbauteile. Dabei werden Leistungen von der Entwicklung bis zur Herstellung angeboten. Durch die eigenen Forschungstätigkeiten konnte der Betrieb unter anderem ein neues Verfahren für die Fertigung von hybriden Metall-Kunststoffverbundsystemen entwickeln, das geringeres Gewicht, bessere Kräfteverteilung und geringere Herstellungskosten ermöglicht. LOHR technologies besitzt die allgemeine Zertifizierung für Qualitätsmanagementsysteme in der Automobilindustrie (TS 16949) sowie die ISO 9001 für Qualitätsmanagement, die ISO 27001 für Informationstechnologie und die ISO 45001 für Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement. 

Über die Sozietät GÖRG

GÖRG gehört zu Deutschlands führenden unabhängigen Wirtschaftskanzleien und unter diesen zu den Top 10 der Insolvenzkanzleien. An fünf zentralen Standorten, in Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt am Main und München, sowie in bundesweit 26 weiteren

Insolvenzverwaltungsbüros sind mehr als 300 hochspezialisierte Anwälte und Steuerberater tätig. Unter ihnen sind zahlreiche Insolvenz- und Restrukturierungsexperten, die bereits bundesweit in namhaften Insolvenz- und Sanierungsverfahren auf sich aufmerksam gemacht haben. 

Über die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt
Die Sozietät der Rechtsanwälte Kulitzscher & Ettelt wurde 1968 gegründet und verfügt über Standorte in Dresden sowie Döbeln. In der Sozietät arbeiten derzeit acht anwaltliche Berufsträger. Mit dem Standort Dresden hat sich die Kanzlei bundesweit auf Sanierungsprozesse spezialisiert. Die Sanierungsabteilung leitet der geschäftsführende Partner der Kanzlei, Rechtsanwalt Stefan Ettelt. Mit mehr als 224 eingeleiteten Insolvenzverfahren, der Mitwirkung in insgesamt 46 Gläubigerausschüssen und der Durchführung von mittlerweile 17 Schutzschirmverfahren sowie 42 Eigenverwaltungsverfahren ist die Kanzlei Kulitzscher & Ettelt deutschlandweit führend im Sanierungsbereich. Die Kanzlei wurde bereits im März 2015 vom Finance Magazin als eine der Top 5 Beraterkanzleien in Deutschland für ESUG-Verfahren ausgezeichnet.

Über die ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG

ABG Consulting-Partner hat sich seit mehr als 20 Jahren auf die Unterstützung von Unternehmen in Krisensituationen und deren ganzheitliche Sanierung spezialisiert – außergerichtlich wie gerichtlich. Ziel ist die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und die Neuausrichtung der Unternehmen für den Restart am Markt. Die Leistungen reichen dabei von der strategischen Beratung über die kaufmännische Begleitung und die Entwicklung von Sanierungsplänen bis hin zur Investoren- oder Finanzierungssuche. Durch die Zugehörigkeit zum Beratungsverbund ABG-Partner, mit seinen eigenständigen Gesellschaften in der Steuer- und Unternehmensberatung sowie in Marketing, Recht und Wirtschaftsprüfung, kann jederzeit auf umfassende Fachexpertise zurückgegriffen werden.

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LOHR technologies GmbH
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E-Mail: info@lohr-technologies.de
Stefan Ettelt
Rechtsanwälte Kulitzscher & Ettelt
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E-Mail: Kanzlei@Kulitzscher-Ettelt.de
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Dr. Holger Leichtle
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