Verbraucher & Recht

Online-Casino muss Spieler Verlust in Höhe knapp 35.700 Euro zurückzahlen

Rund 35.700 Euro hatte ein Spieler bei Glücksspielen im Internet verloren. Nun bekommt er sein Geld zurück. Das hat das Landgericht Tübingen mit Urteil vom 2. Dezember 2022 entschieden. Da die Betreiberin des Online-Casinos mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe, habe sie keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse dem Kläger seinen Verlust erstatten, so das Gericht. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

Bis zum 1. Juli 2021 galt in Deutschland ein weitreichendes Verbot für Glücksspiele im Internet. Dennoch machten zahlreiche Anbieter ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die geschlossenen Spielverträge nichtig, so dass die Spieler die Rückzahlung ihres Verlusts verlangen können“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.

In dem Verfahren vor der Landgericht Tübingen hatte der Kläger von seinem Wohnort in Baden-Württemberg zwischen 2013 und 2019 über eine deutschsprachige Internetdomain der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt knapp 35.700 Euro verloren. Dass die öffentlichen Glücksspiele im Internet verboten waren, wusste er nicht. „Wir haben von der Betreiberin des Online-Casinos die Rückzahlung des Verlusts gefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die Klage hatte Erfolg. Das LG Tübingen stellte klar, dass das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten war. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die Spielverträge nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die vollständige Erstattung seines Verlusts, so das Gericht.

Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag diene vornehmlich dazu, die Spieler vor ruinösen, suchtfördernden oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels zu schützen. Dieses Ziel würde konterkariert, wenn der Anbieter die Spieleinsätze behalten dürfte, führte das LG Tübingen weiter aus. Zudem sei auch nicht erkennbar, dass dem Kläger das Verbot der Online-Glücksspiele bekannt war.

Die Regeln für Online-Glücksspiele wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das öffentliche Angebot von Glücksspielen im Internet nach wie vor zwingend erforderlich. Daher haben Spieler weiterhin gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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