Studie: Deutschland exportiert mehr in der EU verbotene Pestizide in Form reiner Wirkstoffe als in fertigen Produkten. Pestizidexportverbot muss Wirkstoffe einbeziehen
In den Jahren 2020 und 2021 wurden 8.260 Tonnen beziehungsweise 8.499 Tonnen verbotene Pestizidwirkstoffe in fertigen Produkten aus Deutschland exportiert. Gleichzeitig wurde 2020 eine Menge von 20.298 Tonnen und 2021 sogar 37.525 Tonnen verbotene Pestizide als reine Wirkstoffe exportiert. „Unsere Analyse zeigt, dass die Menge der verbotenen reinen Wirkstoffexporte die Exportmenge für formulierte Pestizidwirkstoffe aus Deutschland in den letzten zwei Jahren um das rund 2,5- und das 4,5-Fache überstiegen hat. Das ist enorm und hat unsere Vermutungen sogar übertroffen“, sagt Lena Luig, Referentin für Internationale Agrarpolitik bei der Heinrich-Böll-Stiftung.
Es handelt sich dabei um Wirkstoffe, die in der EU nicht genehmigt sind, weil sie entweder explizit gesundheits- oder umweltschädlich sind oder weil den für die Genehmigung zuständigen Behörden keine ausreichenden Informationen zu deren Risikobewertung vorlagen. „Exportschlager“ unter den exportierten Wirkstoffen in formulierten Produkten waren das Herbizid Cyanamid und das Fungizid Propineb. Cyanamid gilt als krebserregend und fruchtbarkeitsschädigend und Propineb als hormonschädigend und fruchtbarkeitsschädigend. Beim Export von reinen Wirkstoffen führt Glufosinat die Liste an. „Es ist verantwortungslos, dass im Jahr 2021 die gigantische Menge von 11.000 Tonnen Glufosinat-Wirkstoff aus Deutschland exportiert wurde, obwohl dieser als wahrscheinlich reproduktionstoxisch beim Menschen eingestuft ist und in der EU schon vor vier Jahren seine Genehmigung verloren hat“, sagt Peter Clausing, Toxikologe bei PAN Germany. „Deutsche Unternehmen profitieren enorm vom Handel mit gefährlichen Pestizidwirkstoffen, vor allem in ihrer Reinform“, so Clausing.
Im September 2022 hatte das Landwirtschaftsministerium angekündigt, einen Vorschlag für ein Exportverbot für bestimmte gesundheitsschädliche Pestizide zu erarbeiten. Dafür sollte bis Ende 2022 ein Verordnungsentwurf vorgelegt werden. Per Verordnung kann aber der Export reiner Pestizidwirkstoffe nicht rechtssicher reguliert werden. „Das ist eine gefährliche Lücke. Damit die Doppelstandards im internationalen Handel mit Pestiziden beendet werden, fordern wir die Bundesregierung auf dringend nachzubessern. Dies würde am umfassendsten und rechtssichersten über eine Reform des Pflanzenschutzgesetzes sichergestellt werden“, sagt Jan Urhahn, Programmleiter für Ernährungssouveränität der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Auf diese Möglichkeit hatten die an der Analyse beteiligten Organisationen bereits in einem im September veröffentlichten Rechtsgutachten hingewiesen.
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