Gesundheit & Medizin

Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. unterstützt Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums zur Krankenhausreform, warnt aber vor einem „kalten Strukturwandel“

Seit der Vorstellung der Krankenhausreform durch Bundesgesundheitsminister Lauterbach wird unlängst von einer „Revolution des Systems“ gesprochen. Eine solche Revolution ist angesichts der chronischen Unterfinanzierung von Krankenhäusern längst überfällig, daher begrüßt die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) die Initiative der Regierungskommission.

Die Vorschläge der Regierungskommission sollen in ihrer Zielsetzung unter anderem die Veränderung und Verbesserung der Finanzierung, verbesserte Personalausstattung sowie die Sicherung der flächendeckenden Versorgung in allen Regionen Deutschlands enthalten. Neuerungen sind dies allerdings nicht, sondern entsprechen im Grundsatz weitestgehend den seit Langem vorliegenden Vorschlägen und Konzepten der Krankenhausgesellschaften.

Prof. Dr. Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der HKG, sagt: „Der Reformvorschlag des Bundesministeriums verfolgt durchaus richtige Ansätze, denn die Krankenhäuser in Hessen und bundesweit benötigen jetzt wirtschaftliche Entlastung. Nun steht die praktische Umsetzung dieser theoretischen Vorschläge an: Ihre Qualität wird vor allem auch von der Einbeziehung der Länder sowie des Wissens und der Erfahrung aus der Praxis abhängen. Beides ist bislang zu kurz gekommen. Auf die Umsetzbarkeit und Praktikabilität wird es jedoch maßgeblich ankommen.“

Bisher mangele es jedenfalls an Vorschlägen für die Übergangszeit. Gramminger warnt vor einem kalten Strukturwandel, der längst in Gang gesetzt ist: „Keinesfalls zu vernachlässigen ist die Übergangsphase bis zur Umsetzung der Vorschläge. Erforderlich wäre primär eine unmittelbare Stabilisierung der Finanzlage gewesen, um ein unstrukturiertes Krankenhaussterben zu vermeiden. Ein Wandel ist nur möglich, solange eine Basis vorhanden ist, auf der aufgebaut werden kann.“

Darüber hinaus fehlen bislang jegliche Details über die Finanzierung des Vorhabens. „Zu sehen ist lediglich eine Umverteilung der Gelder – und eine solche wird keineswegs zu der gewünschten ‚Revolution‘ führen“, ergänzt Gramminger.

Letztlich bedeuten die Reformvorschläge massive Eingriffe in die Länderhoheit mit Blick auf die Krankenhausplanung. Die Reform sieht bislang bundesweite Vorgaben vor, an denen die Länder sich zu orientieren und die Einhaltung von entsprechenden Maßnahmen zu überprüfen haben. Hier wird sich der Bund kompromissbereit zeigen müssen, um schnellstmöglich ländergerechte Konzepte für die regionale Versorgung entwickeln und langfristig garantieren zu können.

Über Hessische Krankenhausgesellschaft e. V

Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hessen. Sie ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen Diskussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung. Des Weiteren nimmt sie die durch Satzung oder Vertrag übernommenen Aufgaben wahr. Die Hessische Krankenhausgesellschaft unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und pflegt und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hessische Krankenhausgesellschaft e. V
Frankfurter Str. 10-14
65760 Eschborn
Telefon: +49 (6196) 409950
Telefax: +49 (6196) 409999
http://www.hkg-online.de

Ansprechpartner:
Emely Nann
CONSILIUM Rechtskommunikation GmbH
Telefon: +49 (30) 202912-970
E-Mail: nann@consilium.media
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel