Strompreisbremse: Einige Giftzähne für Erneuerbare gezogen, Gesetz bleibt aber Hemmschuh
Wichtige Verbesserungen habe es bei der Bioenergie gegeben: „Es ist erfreulich, dass die Abgeordneten die Erhöhung des Sicherheitszuschlages bei Biogas und Altholz sowie weitere Änderungen, zum Beispiel der Bezug auf die Höchstbemessungsleistung statt auf die installierte Leistung beschlossen haben. Das war eine zentrale Forderung der Branche“, so Peter. Völlig unverständlich sei aber, dass das Biogas-Potenzial für die Spitzenlastdeckung nicht genutzt werde, denn es fehle weiter ein energieträgerspezifischer Monatsmarktwert im Gesetz. „Die Folge ist: es wird mehr fossiles Erdgas eingesetzt. Das kann nicht im Interesse von Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit sein. Jede Kilowattstunde aus heimischem, erneuerbarem Gas zählt“, so Peter.
Positiv sei, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Möglichkeit erhalte, Gebotshöchstwerte bei Ausschreibungen als Inflationsausgleich um 10 Prozent, bei Innovationen um bis zu 25 Prozent anzuheben. „Das ist eine wichtige Maßnahme, um massive Kostensteigerungen auszugleichen. Die BNetzA sollte nach Inkrafttreten des Gesetzes angesichts massiv gestiegener Kosten für Material und Finanzierung zeitnah Gebrauch davon machen“, fordert Peter. Insgesamt blieben die Erneuerbaren durch den Entwurf jedoch weiterhin schlechter gestellt als konventionelle Energieträger und die Investitionsspielräume würden beschränkt. „Der Abschöpfungsmechanismus bleibt so komplex und mit rechtlichen Fragen behaftet wie zuvor. Eine klare Befristung fehlt und bei den Langfristverträgen haben sich nur für bestimmte Anlagentypen Verbesserungen ergeben“, so Peter.
Unverhältnismäßig verschärft habe sich die Lage für Power Purchase Agreements (PPA) und damit für den marktgetriebenen Ausbau der Erneuerbaren. Nur Altverträge, die vor dem 1. November 2022 abgeschlossen wurden, sowie der erste PPA-Vertrag von Neuanlagen sollen ein Wahlrecht für eine Abschöpfung auf Grundlage der realen Erlöse erhalten. „Vertrauensschutz hätte auch hier bedeutet, auf Rückwirkung zu verzichten und den Stichtag für PPAs auf den 1. Dezember zu legen“, so Peter.
„Die umfassende Erlösabschöpfung trifft die Branche in einer schwierigen Zeit mit inflationsbedingt gestiegenen Kosten und einer angespannten globalen Wirtschaftslage. Die Bundesregierung muss im kommenden Jahr dringend nachlegen und die geplante Entfesselung starten.“
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