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Feinkostsalate mit Fisch und Fischereierzeugnissen im Fokus – LAVES untersucht auf Zusatzstoffe und Keimgehalte

Heringssalat an Heiligabend oder Silvester hat in vielen Familien Tradition. Neben der beliebten Variante mit der roten Bete gibt es im Handel viele weitere Feinkostsalate mit Fisch oder Fischereierzeugnissen. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) untersucht regelmäßig Proben von fischhaltigen Feinkostsalaten. Im Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven (IFF) des LAVES werden diese Proben auf ihre Zusammensetzung, auf Zusatzstoffe und Keimgehalte untersucht.

230 Proben FischFeinkostsalate wurden analysiert. Dazu zählten unter anderem Heringssalate, Nordseekrabbensalate, Thunfischsalate und Matjessalate. Es handelte sich überwiegend um vorverpackte Fischsalate, die von den Lebensmittelüberwachungsbehörden im Einzelhandel aus den Kühlregalen entnommen und zur Untersuchung eingesandt wurden. Aber auch Feinkostsalate die lose in Bedientheken angeboten werden, wurden in das Untersuchungsspektrum aufgenommen.

Das Ergebnis: Von 230 untersuchten Feinkostsalatproben wurden insgesamt acht lebensmittelrechtlich abweichend beurteilt. Davon war eine Probe verdorben (sauer, gärig und im Geruch alkoholisch) und nicht mehr zum Verzehr geeignet, es handelte sich um ein Flusskrebscocktail aus der Bedientheke. Bei vier Proben handelte es sich um Kennzeichnungsmängel. Drei Beanstandungen wurden aufgrund von Irreführung ausgesprochen. Dabei handelte es sich um Matjessalat, der keinen echten/traditionellen hochwertigen Matjes enthielt. In keiner Probe sind krankmachende Keime wie Salmonellen oder Staphylokokken nachgewiesen worden.

Rückblick: Im Jahr 2020 wurden von 94 untersuchten Feinkostsalatproben acht lebensmittelrechtlich abweichend beurteilt. Bei zwei losen Proben wurden deutlich erhöhte Keimgehalte (Enterobakterien) festgestellt. Bei sechs Proben handelte es sich um Kennzeichnungsmängel.

Feinkostsalate mit Fisch gehören aufgrund ihrer Zusammensetzung zu den leicht verderblichen und kühlpflichtigen Lebensmitteln. Um insbesondere bei loser Ware aus der Bedientheke das Risiko einer Keimbelastung zu minimieren, ist eine durchgehend kühle Lagerung sowie der hygienische Umgang mit diesen empfindlichen Salaten das A und O. Ein kritischer Blick beim Einkauf kann deshalb nicht schaden: auf gekühlte, frische Waren und auf Hygiene achten – zum Beispiel auf saubere Arbeitskleidung des Personals, auf eine saubere Bedientheke sowie auf sauberes Besteck. Eingetrocknete oder verklebte Reste im Arbeitsbereich oder auf der Theke können Brutstätten für Mikroorganismen darstellen und zu erhöhten Keimgehalten führen.

Feinkostsalate sollten bei maximal sieben Grad Celsius gelagert werden. Vorverpackte Fischsalate sollten unbedingt einwandfrei und nicht beschädigt sein. Lebensmittel in beschädigten oder aufgeblähten Verpackungen sind zu meiden. Wichtig: auf das Haltbarkeitsdatum achten und vor dem Verzehr Geruch und Aussehen der Ware prüfen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.laves.niedersachsen.de.

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