Entlastung für kleine Unternehmen
Beim neuen Energie-Mikrodarlehen handelt es sich um einen Kredit über mindestens 3.000 Euro, der direkt bei der WIBank und ihren Kooperationspartnern beantragt werden kann. Ansprechpartnerin in der Kreisverwaltung ist Andrea Ortstadt, Telefon 06641/977-8266, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@vogelsbergkreis.de.
Das maximale Kreditvolumen beträgt das Fünffache der Energiekosten und bis zu 15 Prozent des Umsatzes im Referenzjahr 2021*, maximal aber 50.000 Euro, teilt die WI Bank mit. Mit dem Energie-Mikrodarlehen könnten Betriebsmittel, konkret Energiebeschaffungskosten für Wärme und Strom, finanziert werden.
Die Darlehenslaufzeit beträgt nach Angaben der WI-Bank sieben Jahre bei zwei tilgungsfreien Startjahren. Der Festzinssatz liege bei 4 Prozent pro Jahr und gelte für die gesamte Darlehenslaufzeit, Sicherheiten müssten nicht gestellt werden. Antragstellende seien natürliche Personen, die unternehmerisch im Haupt- oder Nebenerwerb tätig sind, sowie Angehörige der freien Berufe. Außerdem müsse das Unternehmen bereits seit 31.Dezember 2021 bestehen.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der WIBank. Alle benötigten Unterlagen sowie ausführliche Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind auf der Homepage der WIBank-Seite unter diesem Link zu finden.
* Beispiel 1: Umsatz 2021 = 100.000 Euro, Energiekosten = 5.000 Euro, Darlehensbetrag maximal = 15.000 Euro Beispiel 2: Umsatz 2021 = 100.000Euro, Energiekosten = 2.000 Euro, Darlehensbetrag maximal = 10.000 Euro
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