85 Jahre Straßenverkehrsordnung: Das deutsche Verkehrsregelwerk jährt sich am 1. Januar 2023
Wichtiges Regeln zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden
Die deutsche Straßenverkehrsordnung ist das wichtigste Regelwerk des Landes für einen sicheren Ablauf für alle Teilnehmenden am Verkehr. Dazu gehören auch Personen auf dem Fahrrad und zu Fuß. Halten sich alle daran, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass jemand zu Schaden kommt. Der erste Paragraf der StVO verlangt von jeder und jedem ständige Vorsicht und Rücksichtnahme auf andere. Zu den Vorschriften zählen auch die Geschwindigkeitsregelungen. Unkontrolliertes, zu schnelles Fahren stellt Statistiken zufolge das höchste Unfallrisiko dar. In Zusammenhang damit ist auch streng auf die Vorgaben zum Abstand, Überholen und Abbiegen zu achten. Doch die StVO umfasst noch viel mehr. Die heutige deutsche Straßenverkehrsordnung besteht aus drei Teilen: Vorgaben zum Verhalten im Straßenverkehr, Klassifikation der Verkehrszeichen und dem Bußgeldkatalog bei Verstößen. Regelmäßige Anpassungen und Ergänzungen durch das Bundesverkehrsministerium sorgen für die Aktualität des Dokuments.
Historie der StVO
An eine gewisse Form von Verkehrsregeln halten Fahrerinnen und Fahrer sich schon seit es Kutschen gibt. In den dreißiger Jahren galt die Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung aufgrund des technischen Fortschritts und steigenden Verkehrsaufkommens als nicht mehr zeitgemäß. Der damalige Innenminister und der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen beschlossen daher am 13. November 1937 ein neues Vorschriftenpaket. Diese Straßenverkehrs-Ordnung trat zum Jahresbeginn 1938 in Kraft und gilt in weiten Teilen bis heute. In den Jahren darauf folgten zahlreiche Ergänzungen und Änderungen: Regelungen zu Beleuchtung, Ausrüstung, Fahrver- und -geboten, Beschilderung, Markierung, Parkflächen, Radwegen und Geschwindigkeit. Zuletzt wurde 2010 die Winterreifenpflicht bei entsprechender Witterung, 2014 die Anschnallpflicht für Taxifahrer verabschiedet. 2015 kamen die Bevorrechtigung von E-Autos und 2017 das Verhüllungsverbot am Steuer hinzu. Seit November 2021 gilt zudem der neue Bußgeldkatalog, der vor allem Verstöße beim Parken stärker ahndet. Neuestes Update: Die „Maskenpflicht“ im Verbandskasten. Ab dem 1. Februar 2023 gehören dort zusätzlich zwei medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken hinein.
Kern der StVO: Geschwindigkeitsregelungen
Das erste Tempolimit in Deutschland lag bis 1910 bei 15 Stundenkilometern innerorts. 1934 hoben die Nationalsozialisten sämtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf. Aufgrund zu vieler Unfälle führten sie einige Jahre später doch wieder ein Maximaltempo ein. Dieses lag bei 100 Kilometer pro Stunde außerorts und 60 innerorts. Nach Kriegsbeginn senkte das Regime die Limits weiter mit Blick auf Benzineinsparungen. 1953 erfolgte erneut eine kurze Phase ohne Beschränkungen. Die Folgen waren ähnlich, es gab viele Verkehrstote und 1957 schloss sich die Wiedereinführung von Höchstgeschwindigkeiten an. In der heutigen Fassung der StVO heißt es: Wer ein Fahrzeug führt, fährt nur so schnell, dass sie oder er das Gefährt ständig beherrscht. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Zudem spielen hier die Faktoren persönliche Fähigkeiten und Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung eine Rolle.
Laut Regelwerk liegen in Deutschland die Limits aktuell bei maximal 50 Kilometer pro Stunde innerhalb geschlossener Ortschaften und 100 außerorts. Das gilt für alle Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen. Beträgt die Sichtweite durch Regen, Schnee oder Nebel weniger als 50 Meter, gilt es, nicht schneller als 50 Stundenkilometer zu fahren. Das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit zählt zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten auf deutschen Straßen. Schnellfahrenden winken je nach Höhe des Verstoßes Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Gut zu wissen: Fahren Reisende innerorts nur etwas zu schnell, droht bereits eine hohe Strafe. Denn hier besteht eher die Gefahr der Verletzung von Passanten. Auf Autobahnen gilt ein Richtwert von 130.
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