Verbraucher & Recht

Dienstliche SMS muss in Freizeit nicht gelesen werden

Ein Arbeitnehmer muss in seiner Freizeit keine dienstlichen SMS lesen. Das entschied laut ARAG Experten das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem jetzt veröffentlichten Urteil. In dem Fall ging es um kurzfristige Dienstplanänderungen für einen Notfallsanitäter (Az.: 1 Sa 39 öD/22).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein .

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