VfL warnt erneut vor Schwarzmarkttickets
Der Kauf von Eintrittskarten über unautorisierte Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, ebay-kleinanzeigen.de etc.) oder auch direkt bei Schwarzhändlern vor dem Stadion ist in höchstem Maße unsicher, da diese Tickets aufgrund von Betrugsfällen oder anderer gegen die „Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen“ (ATGB) verstoßenden Sachverhalte gesperrt oder storniert sein können. Im ungünstigsten Falle hat man beim Ticketkauf viel Geld für Karten ausgegeben und erhält dennoch keinen Zutritt zum Stadion. Derartige Fälle sind in dieser Saison bereits aktenkundig geworden, beispielsweise in der Hinrunde, zum Heimspiel gegen den FC Bayern München, als Mehrfachkopien kursierten, sodass im Extremfall ein print@Home-Ticket bis zu zehnmal in Umlauf gebracht wurde. Die Folge: neunmal wurde der Zutritt verweigert.
Gemäß der ATGB der VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA ist insbesondere der kommerzielle und gewinnorientierte Weiterverkauf von Eintrittskarten (Tages- sowie Dauerkarten) für die Heimspiele des VfL untersagt. Der VfL Bochum 1848 arbeitet mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei zusammen, die damit beauftragt ist, dem unautorisierten Online-Handel mit Eintrittskarten für Spiele des VfL im Vonovia Ruhrstadion nachzugehen. So konnten in dieser Saison bereits in zahlreichen Fällen Unterlassungsverpflichtungserklärungen eingefordert und entsprechende Geldstrafen von Schwarzmarkthändlern vereinnahmt werden.
Im Falle eines oder mehrerer Verstöße gegen die ATGB ist der VfL Bochum 1848 berechtigt, gemäß Punkt 8.5 der ATGB,
a. Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 8.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und zu stornieren;
b. die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen;
c. betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;
d. im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 8.2 a) und/oder 8.2 b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 12 zu verlangen;
e. betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft im VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V. bzw. in offiziellen Fanclubs des Clubs verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder den VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V. über den Verstoß des betroffenen Kunden mit der Aufforderung zu informieren, die Mitgliedschaft des betroffenen Kunden im VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V. zu kündigen; und/oder
f. in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.
Auch die sofortige außerordentliche Kündigung eines bestehenden Dauerkartenvertrages aus wichtigem Grund kann bei einem Verstoß gegen die „AGB Dauerkarten“ vom VfL durchgesetzt werden.
Der VfL Bochum 1848 hat sich vor einigen Jahren, zusammen mit anderen Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga, zu den „Fairplay-Regeln“ für eine stabile und faire Preispolitik sowie zu einem Zweitmarktpreis, der maximal dem Originalpreis des angebotenen Tickets zzgl. einer gedeckelten Servicegebühr entspricht, bekannt.
Aus diesem Grunde bietet der VfL Bochum 1848 seinen Fans gemeinsam mit seinem Ticketkooperationspartner, der CTS EVENTIM Sports GmbH, eine voll integrierte Zweitmarkt-Lösung im Online-Ticketshop an.
Mithilfe von TIXX-Clubsale haben Inhaberinnen und Inhaber von personalisierten Einzel- und Dauerkarten damit die Möglichkeit, Tickets für einzelne Spiele ganz bequem und entsprechend den Fairplay-Regeln auf offiziellem Weg an andere VfL-Fans weiterzuverkaufen. Der/die jeweilige Karteninhaber/in braucht dafür seine bzw. ihre Karte nicht aus der Hand geben – ist der Verkauf über die Zweitmarkt-Option des Online-Ticketshops abgewickelt, wird das ursprüngliche Ticket bzw. das betreffende Spiel der Dauerkarte elektronisch gesperrt und anschließend als neues Ticket neu freigegeben.
VfL Bochum 1848 Fußballgemeinschaft e.V.
Castroper Straße 145
44791 Bochum
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Telefax: +49 (234) 9518-95
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