Finanzen / Bilanzen

Post von der Rentenversicherung enthält Angaben fürs Finanzamt

Viele Rentnerinnen und Rentner erhalten in diesen Tagen Post von der Rentenversicherung. Darin erfahren sie die Höhe der Beträge, die für eine Steuererklärung wichtig sind: nämlich die Bruttorente und die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das vergangene Jahr. Diese Daten werden mittlerweile automatisch auch an das Finanzamt übermittelt und müssen deshalb nicht mehr zwingend in den Vordrucken angegeben werden, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

Auch Rentnerinnen und Rentner können verpflichtet sein, eine Steuerklärung abzugeben. Mit dem Schreiben der Rentenversicherung wird sie einfacher: So wissen die Empfängerinnen und Empfänger, welche Daten dem Finanzamt gemeldet wurden.

Die Bescheinigung der Rentenversicherung kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung angefordert werden. Wer sie schon einmal angefragt hat, erhält sie automatisch. Übrigens: Die im Dezember 2022 ausgezahlte Energiepreispauschale ist in der Meldung nicht aufgeführt, auch wenn sie dem Finanzamt mitgeteilt wurde.

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