VCD: Radschutzstreifen außerorts sind nicht der Bringer
Viele Autofahrende orientieren sich intuitiv an der gestrichelten Linie und unterschreiten so den vorgeschriebenen Mindestüberholabstand von zwei Metern außerorts.
Marlis Heck, stellvertretende Vorsitzende des VCD Baden-Württemberg, befürchtet, dass Kommunen zukünftig in Versuchung kommen könnten, vermehrt solche kostengünstigen und einfachen "Malerarbeiten" zu wählen, anstatt geschützte Radwege anzubieten.
Daher akzeptiert der ökologische Verkehrsclub Radschutzstreifen außerorts nur als Notlösung, zur Überbrückung von kurzen Lücken, wo kein geschützter Radweg oder Radstreifen möglich ist. Zusätzlich brauche es Hinweisschilder auf den vorgeschrieben Mindestüberholabstand sowie eine Mindestbreite der Schutzstreifen von 1,8 Metern. Ganz entscheidend sei laut VCD die reduzierte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h bei der Anlage von Radschutzstreifen.
Vorstandsmitglied Petra Schulz bilanziert: "Niedrigere Geschwindigkeiten der überholenden Fahrzeuge sind für die Sicherheit entscheidend und damit ein wichtiger Faktor für die Akzeptanz der Radfahrstreifen durch Radfahrende. Dennoch bringen Radschutzstreifen für viele Radfahrwillige noch nicht den notwendigen Schutz, den sie erwarten, um das Rad zu nutzen. Um mehr Menschen für das Radfahren zu gewinnen, braucht es seitens der Städte und Gemeinden geschützte Radrouten, die sowohl subjektiv als auch objektiv Sicherheit vermittelten."
VCD Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Tübinger Str. 15
70178 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 6070217
Telefax: +49 (711) 6070218
http://bw.vcd.org/startseite/
Telefon: +49 (711) 6070-218
E-Mail: stefanie.liepins@vcd-bw.de