Ausbau der Windenergie: Konkreten Flächenzielen müssen Hilfsangebote und eine verpflichtende Wertschöpfungsbeteiligung der Gemeinden folgen
- Verfahrenserleichterungen: Die gemeindliche Ebene ist gewillt, ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten. Damit dies gelingen kann, braucht es digitalisierte Verfahren, in Teilen auch die Absenkung von Standards und die Schaffung und Ausweitung von Planheilvorschriften.
- Beratungs- und Unterstützungsangebote: Den konkreten Zielen müssen nunmehr Auslegungserlasse, FAQs sowie der Aufbau einer Beratungsstelle für die Städte und Gemeinden folgen. Nur auf diese Weise können Unsicherheiten vor Ort vermieden werden. Gemeinsames Ziel muss es sein, die geforderte zügige Planung und Umsetzung rechtssicher durchführen zu können.
- Verpflichtende Wertschöpfungsbeteiligung: Last but not least bedarf es endlich der vom Land heute erneut zugesagten verpflichtenden Beteiligung der Städte und Gemeinden an den Erlösen aus der Erzeugung von Windstrom vor Ort. Die bisherigen fakultativen Wertschöpfungsbeteiligungen im Bundesrecht reichen nicht aus. Das Land Niedersachsen muss hier eine verpflichtende Landesregelung schaffen, wie es Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg vorgemacht haben. Die Regelungen müssen auf Freiflächen-Photovoltaik und repowerte Anlagen ausgeweitet werden und dürfen keine Mindestgröße voraussetzen. Insofern begrüßen wir die heute erfolgte Zusage, dass eine solche Regelung im Landesgesetz enthalten sein wird und hierüber auch Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden erfolgen werden.
„Am Ende darf eines nicht vergessen werden,“ führt Trips weiter aus: „Die Lasten der Energiewende werden maßgeblich in den ländlichen Räumen getragen. Um gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und um die Menschen vor Ort mitzunehmen, bedarf es Akzeptanz. Diese erreichen wir nur, wenn wir den Menschen die Gründe und Maßgaben erklären und die örtlich betroffenen Gemeinden an den Gewinnen beteiligen. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine und der fortschreitende Klimawandel zeigen uns, dass eine möglichst autarke Energieversorgung im Interesse aller ist, um den Geldbeutel und die natürlichen Lebensgrundlagen gleichermaßen zu schonen.“
Der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB) ist der kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Der Verband spricht für über 400 kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Über 15.000 von 22.000 gewählten Mandatsträger:innen repräsentieren die genannten Gebietskörperschaften.
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund NSGB
Arnswaldtstr. 28
30159 Hannover
Telefon: +49 (511) 30285-0
Telefax: +49 (511) 30285-830
http://www.nsgb.de
Pressesprecher
Telefon: +49 (511) 30285-44
E-Mail: meyn@nsgb.de