Sonstiges

Bis 2030 sollen Verpackungen uneingeschränkt recyclingfähig sein

Verpackungsabfälle zu verringern ist eines der wesentlichen Ziele, die mit dem EU Green Deal verkündet wurden. Trotz steigender Recyclingquoten nimmt das Abfallaufkommen jedoch weiter zu. Aufgrund der stetig steigenden Abfallmenge in Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten hat die EU-Kommission die „Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle“ entworfen. Die Verordnung formuliert das Ziel, trotz steigender Nachfrage das Aufkommen von Verpackungsabfällen zu reduzieren (Bis 2040 15% weniger Verpackungsabfälle als im Jahr 2018). Zum Vergleich: In den vergangenen 10 Jahren stieg die Menge an Einwegverpackungen um 20% an.

Kriterien wie Design, Gewicht oder Zusammensetzung sollen Abhilfe schaffen

Die in dem Entwurf der Verordnung formulierten Kriterien sollen helfen, diesem Anstieg entgegenzuwirken und den anfallenden Verpackungsabfall zu verringern. So wird in dem Entwurf direkt am Verpackungsdesign angesetzt („Design for Recycling“). Einweg-Kunststoff-Verpackungen (z.B. bei frischem Obst und Gemüse) werden verboten. Gewicht und Volumen von Verpackungen sollen so gering wie möglich gehalten werden. Verpackungen, die ein Recycling entweder unmöglich machen oder nur mit hohem Aufwand ermöglichen, sollen vermieden werden. Dafür müssen sich die Verpackungshersteller an verbindlich vorgeschriebene Recyclinganteile halten, die in neuen Kunststoffverpackungen verwendet werden müssen, um Primärressourcen zu schonen. Die Verpackungen werden mit standardisierten Etiketten gekennzeichnet, die dem Verbraucher Auskunft über die Materialzusammensetzung geben und die Abfalltrennung erleichtern sollen. Auch erweiterte Pfandsysteme bieten eine gute Grundlage für die Rückgewinnung von Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen.

Vorteile einer Prüfung nach VerpackG

Ziel des 2019 in Deutschland etablierten VerpackG ist es, die Recyclingquoten zu erhöhen und so die Umweltbelastungen durch Verpackungen in Deutschland so gering wie möglich zu halten. Weitere Informationen zum Verpackungsgesetz (VerpackG) sowie zur Prüfung und Bestätigung sind unter den GUTcert Leistungen zum VerpackG zu finden. Unternehmen erhalten  eine valide Bestätigung über ihre Vollständigkeitserklärungen und die Mengenstromnachweise für Rücknahmesysteme / Hersteller, die durch einen externen Sachverständigen geprüft wurden.

Damit verbessern Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit durch den glaubwürdigen Nachweis, dass bei ihnen Umweltstandards eingehalten werden, und die Gewissheit, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen sorgt für erhöhte unternehmerische Rechtssicherheit.

Die erfahrenen, deutschlandweit ansässigen Sachverständigen der GUTcert betreuen Entsorgungsunternehmen im gesamten Bundesgebiet und werden von Kunden als kompetente Ansprechpartner geschätzt.

Großer Vorteil: Kurze Wege helfen, schnelle Entscheidungen zu treffen und direkt auf individuelle Situationen reagieren zu können.

Über die GUTcert GmbH

Die Zertifizierung von Integrierten Managementsystemen mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit sowie Energiemanagement ist das Hauptgeschäft der GUTcert. Weitere Kernkompetenzen der GUTcert sind die Verifizierung von Treibhausgasemissionen nach anerkannten Standards sowie die Zertifizierung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse.

Als Mitglied der AFNOR Gruppe bietet die GUTcert ihre Zertifizierungsdienstleistungen im internationalen Netzwerk an, welches weltweit 28 Niederlassungen umfasst und mit 1.500 Auditoren und 20.000 Experten Kunden in über 90 Ländern betreut.

Die GUTcert Akademie bündelt das Fachwissen von Auditoren und anderen Experten, um Teilnehmern direkt anwendbare Kompetenzen mit nachhaltigem Mehrwert zu vermitteln.

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