Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz
Welche Pflichten haben Arbeitgeber?
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, das Leben und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Diese sogenannte Fürsorgepflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 618 Abs. 1) definiert und besagt, dass Arbeitgeber Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten haben, dass für Arbeitnehmer keine Gefahr für Leben und Gesundheit ausgeht. Konkret bedeutet das: Unternehmen müssen die Belegschaft nicht nur vor Unfällen schützen, sondern auch für einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz sorgen und zum Beispiel eine Überanstrengung der Mitarbeiter vermeiden.
Vorteile der Gesundheitsförderung
Die konkreten Pflichten für Unternehmen ergeben sich aus Gesetzen, unter anderem zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, sowie der Arbeitsstättenverordnung. Darüber hinaus haben Arbeitgeber die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis aktiv um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu kümmern und diese zu fördern. Dies hat gleich mehrere Vorteile für Betriebe: Die Mitarbeiterbindung wächst, das Betriebsklima verbessert sich. „Unternehmen, die aktiv etwas für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter tun, fördern auch ihre Attraktivität als Arbeitgeber“, so Jürgen Holzammer von der NÜRNBERGER Versicherung. Das kann der entscheidende Wettbewerbsvorteil im Kampf um die begehrten Fachkräfte sein. Der Experte der NÜRNBERGER Versicherung ergänzt: „Gesunde Mitarbeiter sind leistungsfähiger und motivierter im Job. Zusätzlich können sich dadurch die krankheitsbedingten Fehlzeiten und Krankheitskosten reduzieren.“ Übrigens: Fällt ein Mitarbeiter aufgrund einer Erkrankung aus, sind Arbeitgeber seit 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, die Daten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch bei der Krankenkasse abzurufen.
Konkrete Maßnahmen
Neben einer optimalen Ausstattung des Arbeitsplatzes, beispielsweise mit ergonomischen Tischen und Stühlen, oder Schutzmaßnahmen wie einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Handwerk sollte es für Arbeitgeber oberste Priorität haben, Stress und Überforderung der Mitarbeiter zu reduzieren oder sogar zu verhindern. „Denn psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Gründen für Arbeitsunfähigkeit“, so der Experte. Eine dauerhafte Überbelastung der Belegschaft führt oft auch zu körperlichen Symptomen: In der Produktion, im Handwerk und in der Pflege kann Stress Muskel-Skelett-Erkrankungen wie zum Beispiel Gelenkbeschwerden, Rückenschmerzen oder Bandscheibenschäden auslösen. „Arbeitgeber sollten daher auf ausreichend Pausen sowie die Einhaltung der Arbeitszeiten achten“, rät Holzammer von der NÜRNBERGER Versicherung. Gleichzeitig können flexible Arbeitszeiten helfen, die Work-Live-Balance zu verbessern und das Stresslevel zu senken. Für zusätzliches Wohlbefinden am Arbeitsplatz sorgen beispielsweise ein Obstkorb, kostenlose Getränke, Sportangebote wie Yoga oder Fitnessstudio-Rabatte.
Was eine bKV leisten kann
Mit einer betrieblichen Krankenversicherung haben Arbeitgeber ebenfalls die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern etwas Gutes zu tun. „Arbeitnehmer können mit einer bKV zum Beispiel Lücken im Versicherungsschutz ohne die übliche Gesundheitsprüfung schließen“, so der Experte. „Durch die häufigere Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen oder bessere Behandlung im Krankheitsfall kann sie zudem auch aktiv zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter beitragen“. Die bKV der NÜRNBERGER Versicherung beispielsweise umfasst verschiedene Bausteine oder auch Budgettarife. „Neben Leistungen zum Zahnersatz bietet die NÜRNBERGER Versicherung unter anderem auch Heilpraktiker- und Chefarztbehandlung oder ein Einbettzimmer im Krankenhaus“, erläutert Holzammer. Angehörige profitieren von speziellen Familientarifen. Aber nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter kann sich durch eine bKV verbessern. Arbeitgeber zeigen damit Wertschätzung gegenüber ihrer Belegschaft – langfristig führt das zu zufriedeneren Mitarbeitern, die gerne für den Betrieb arbeiten. Eine Win-win-Situation für beide Seiten.
Weitere Informationen unter www.nuernberger.de/gewerbe/betriebliche-krankenversicherung/.
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