Finanzen / Bilanzen

Integrierte Notfallzentren als Zukunftsmodell: Die Hessische Krankenhausgesellschaft hält Pläne der Regierungskommission zur Neuaufstellung der Notfallversorgung für den richtigen Weg

Die Regierungskommission schlägt in ihrer 4. Stellungnahme eine Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland vor. In allen Krankenhäusern der umfassenden und erweiterten Notfallversorgung, wo regional erforderlich auch in Krankenhäusern der Basisnotfallversorgung, sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) eingerichtet werden. Diese bestehen aus der Notaufnahme des Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis (im Sinne einer ärztlichen Bereitschaftsdienstzentrale) und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle („Tresen“). Entsprechend sollen für Kinder spezielle INZ aufgebaut werden. Abgerundet werden soll dies durch die Einrichtung Integrierter Leitstellen (ILS). Die Notrufnummer 112 und die ärztliche Notrufnummer der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen künftig besser aufeinander abgestimmt und gesteuert werden. Hierdurch soll eine effektive Versorgung von Patienten im Notfall garantiert werden.

Grundlegend für eine nachhaltige und zukunftsfähige Reform ist die Implementierung effektiver Strukturen im Sinne einer vernünftigen Patientensteuerung. Prof. Dr. Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der HKG, sagt: „Von einem ‚Krankenhaus, wünsch Dir was‘ kann hier nicht die Rede sein. Zentrales Problem ist seit Jahren die große Belastung der zentralen Notaufnahmen der Krankenhäuser aufgrund von Patientenfehlsteuerung, hessen- wie bundesweit. Sicherlich kommt auch der ambulante Versorgungsbereich an seine Grenzen. Daher muss es darum gehen, vorhandene personelle sowie sachliche Ressourcen aller an der Notfallversorgung Beteiligten zu bündeln und effizient einzusetzen. Hierzu müssen wir den Schulterschluss zwischen allen Sektoren suchen.“

Die HKG unterstützt den Vorschlag der Regierungskommission zur Schaffung klarer Verantwortlichkeiten. Prof. Dr. Gramminger weist darauf hin: „Ein Sicherstellungsauftrag bringt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich. Zur Erfüllung eines Sicherstellungsauftrags dürfen Probleme nicht einfach ‚weiterdelegiert‘ werden. Die Äußerungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dass sich Praxistätigkeit und Notfallbehandlung nicht koordinieren lassen, fassen wir als Bekenntnis auf, dass genau hier der momentane Schwachpunkt der ambulanten Notfallversorgung liegt. Dabei würde aber manchmal ein Blick aus dem praxisfernen Berlin in die Länder hinein hilfreich sein."

So haben zum Beispiel die Hessischen Krankenhäuser gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und der Unterstützung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration ein sektorenübergreifendes Modellprojekt der ambulanten Notfallversorgung (SaN) ins Leben gerufen. Hier wurden bereits vor der Veröffentlichung der Ansätze der Regierungskommission die Kernpunkte aufgegriffen und umgesetzt. Das hessische Projekt ermöglicht eine enge sektorenübergreifende Verzahnung der stationären, der rettungsdienstlichen und der ambulanten Versorgung. In der Versorgungsregion Gießen ist das Projekt bereits angelaufen. Im Mittelpunkt steht der Patient. Das Konzept ermöglicht eine Zuordnung in die für die Behandlung richtige Versorgungsebene. Das Pilotprojekt setzt dabei neben der Nutzung des strukturierten medizinischen Ersteinschätzungsverfahrens (SmED) auch auf die Nutzung von IVENA, dies ermöglicht eine verlässliche Übergabe von Patienten durch den Rettungsdienst in die ambulante Versorgung. Geplant ist nun darüber hinaus eine verbindliche Zuweisung von Patienten durch die Zentrale Notaufnahme in die ambulante Versorgungsebene durch IVENA sowie die Ausweitung in weiteren Landkreisen und Städten.

Prof. Dr. Steffen Gramminger erklärt: „Kerngedanke dieses Modellprojektes ist die Weiterentwicklung und Digitalisierung der Notfallversorgung unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, die uns die Telemedizin heute schon bietet. Durch ein abgestimmtes Ersteinschätzungsverfahren und dem rettungsdienstlichen Steuerungselement IVENA können die Patienten in Abhängigkeit der Schwere ihrer Erkrankung bzw. Verletzung unmittelbar an eine in IVENA gemeldete ambulante Notfallpraxis, an eine Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale oder an eine Notaufnahme eines Krankenhauses zugewiesen werden.“

Prof. Steffen Gramminger führt dazu aus: „Im Pilotprojekt werden die vielfältigen Herausforderungen bei der Umsetzung deutlich und bis zum flächenhaften Ausrollen ist es noch ein langer Weg. Die jetzigen Vorschläge der Regierungskommission könnten hier richtungsweisende Impulse setzen. Im Klinikum Höchst haben wir in Hessen seit Jahren auch bereits den ‚Gemeinsamen Tresen‘ mit großem Erfolg erprobt. Der Patient kann hier durch die eine Tür dem ambulanten Versorgungsbereich oder durch die andere Tür dem stationären Versorgungsbereich zugeführt werden. Wir können gebündelt Seite an Seite für die Menschen da sein. Darum sollte es gehen.“

Über Hessische Krankenhausgesellschaft e. V

Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hessen. Sie ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen Diskussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung. Des Weiteren nimmt sie die durch Satzung oder Vertrag übernommenen Aufgaben wahr. Die Hessische Krankenhausgesellschaft unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und pflegt und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hessische Krankenhausgesellschaft e. V
Frankfurter Str. 10-14
65760 Eschborn
Telefon: +49 (6196) 409950
Telefax: +49 (6196) 409999
http://www.hkg-online.de

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Steffen Gramminger
Telefon: +49 (6196) 4099-57
E-Mail: hkggeschaeftsfuehrung@hkg-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel