Verbraucher & Recht

Verzögerte Umsetzung der Energiepreisbremse

  • Nicht alle Versorger können laut Mitteilung der Versorgerverbände den Zeitplan zur Einführung der Energiepreisbremse einhalten.
  • Viele Haushalte sind auf die Entlastung angewiesen, um sich nicht zu verschulden.
  • Die Verbraucherzentrale fordert akute Maßnahmen zum Schutz vor Mahnkosten und Sperren.

Nicht alle Strom- und Gasversorger werden die im Rahmen der Preisbremsen zum 1. März vorgesehenen Entlastungen für Privathaushalte pünktlich in die Wege leiten können. Das gaben der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und der Verband kommunaler Unternehmen gestern bekannt. Zwar gehen die Versorger davon aus, dass es nur zu leichten Verzögerungen kommt. Es wird aber kein Datum genannt, an dem alle Gas- und Stromkund:innen die Rückzahlung der zu viel bezahlten Beträge von Januar und Februar erhalten und der Abschlag nach unten korrigiert wird.

„Viele unserer Ratsuchenden warten bereits sehnsüchtig auf die Entlastung“, so Antje Kahlheber, Projektleiterin der Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Das Projektteam berät und unterstützt einkommensschwache Haushalte, die die gestiegenen Energiekosten nicht mehr bewältigen können. Seit Beginn der Energiepreiskrise haben sich die Beratungsanfragen in vielen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in Rheinland-Pfalz verdoppelt. „Wir haben zwar Verständnis für den großen Verwaltungsaufwand, den die Versorger leisten müssen“, so Kahlheber. „Eine Verzögerung darf aber nicht dazu führen, dass nun bei einkommensschwachen Haushalten Energieschulden auflaufen, die zu Mahnungen und schlimmstenfalls zu Sperrungen führen.“

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die Versorger auf, im Rahmen einer Selbstverpflichtung die Abschläge bereits jetzt zu senken und auf Mahn- und Sperrverfahren bis zum Greifen der Preisbremse zu verzichten. Auch der Bundesrat hat vor einigen Tagen an die Bundesregierung appelliert, weitere zielgerichtete Maßnahmen zu prüfen, darunter auch ein Sperrmoratorium.

Über den Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät Hausbesitzer:innen, Wohnungseigentümer:innen und Mieter:innen kompetent und unabhängig bei allen Fragen des Energiesparens – von der Heizungsanlage, über Fenster und Wärmedämmung bis hin zur Nutzung erneuerbarer Energien und zum Stromverbrauch. Ingenieur:innen, Architekt:innen und Physiker:innen stehen in 70 Standorten im Land für kostenlose persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung.

Falls für die Fragestellung sinnvoll, findet die Energieberatung der Verbraucherzentrale gegen eine geringe finanzielle Eigenbeteiligung bei den Ratsuchenden zu Hause statt.

Wer Probleme hat, seine Energierechnungen zu bezahlen oder gar von einer Strom- oder Gassperre betroffen ist, kann sich an die Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale wenden. Jurist:innen beraten darüber hinaus zu allen rechtlichen Fragen rund um Versorgungsverträge.

Standorte, Sprechzeiten und weitere Informationen zur Energieberatung der Verbraucherzentrale sind unter www.energieberatung-rlp.de zu finden.

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