Keine Entschädigung wegen Impfschadens
Eine frühere Pflegeheim-Auszubildende ist mit ihrer Entschädigungsklage wegen behaupteten Impfschadens nach zwei Covid-19-Impfungen gescheitert. Das entschied laut ARAG Experten kürzlich das Landgericht Heilbronn, nachdem es eine ordnungsgemäße Aufklärung über die Impfrisiken bejaht hatte (Az.: 1 O 65/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Heilbronn .
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