Die paritätische Besetzung des Bundesverfassungsgerichts muss fortbestehen
„Es muss bei einer paritätischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts bleiben!“, mahnt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. Sie fordert deshalb den Bundesrat auf, sich bei der noch offenen Nachfolge für Prof. Dr. Gabriele Britz im Ersten Senat für eine Frau zu entscheiden. Dem Ersten Senat gehören neben ihr und den beiden verbleibenden Richterinnen Prof. Dr. Ines Härtel und Dr. Yvonne Ott weitere fünf Richter an, während im Zweiten Senat neben den Richterinnen Dr. Rhona Fetzer, Dr. Sibylle Kessal-Wulf, Prof. Dr. Doris König, Prof. Dr. Christine Langenfeld und Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein drei Richterkollegen tätig sind. Die Nachbesetzung der Stelle von Richterin Prof. Dr. Gabriele Britz ist also die Gelegenheit, die bisherige Sitzverteilung in den Senaten aufrecht zu erhalten und den Ersten Senat erneut mit einer dritten Richterin zu besetzen.
„Sonst wäre die Zeit der Parität schon nach weniger als drei Jahren wieder vorbei.“, erklärte Wersig. „Das wäre im Jahr 2023 ein fatales Zeichen für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in juristischen Spitzenpositionen!“, so Wersig.
Der djb engagiert sich seit Jahren im Rahmen der Initiative ‚Frauen in die Roten Roben‘ für mehr Richterinnen an den obersten Bundesgerichten.
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