Finanzen / Bilanzen

DIA-Studie: Konzepte zur Absicherung von Plattformarbeit

Da bei digitalen Plattformen wie Uber zumeist eine grenzüberschreitende Abwicklung im Verhältnis von Plattform-Auftraggeber-Auftragnehmer stattfindet, ist eine Regelung zur sozialen Absicherung der auf den Plattformen Beschäftigten auf internationaler Ebene erforderlich. Zu diesem Schluss gelangt die jüngste Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) mit dem Titel „Was wird aus der Rente bei Click- und Gigwork?“. Die schon bestehenden Ansätze, die Verdienste auf diesen Plattformen und darauf entfallende Steuern und Sozialabgaben zu erfassen, scheitern an den nationalen Schranken. Nur Plattformen im Inland können, so Studienautorin Nora Stampfl, per Gesetz zur Daten- oder gar Beitragsübermittlung verpflichtet werden.

Die Studie liefert daher einen Überblick über die Vorschläge für internationale Regeln, die derzeit zwar kaum öffentlich, aber zumindest in Fachkreisen diskutiert werden. Dazu zählt das Modell „Digitale Soziale Sicherung (DSS)“ von Enzo Weber (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung). Danach würde für jeden Plattformarbeiter ein DSS-Konto eingerichtet, das Teil eines digitalen Kontensystems ist, auf denen die Beiträge aus allen Plattformaufträgen gesammelt werden. Diese Beiträge, die zur einen Hälfte vom Auftraggeber und zur anderen aus der Vergütung des Auftragnehmers stammen, fließen dann an das jeweilige nationale Sicherungssystem.

Ein weiteres Modell, das Ähnlichkeiten mit dem DSS besitzt, ist das „Digital Single Windows“, das eine von der Europäischen Union beauftragte Arbeitsgruppe entwickelte. Es soll ebenso die zentrale Meldung von sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Daten Selbständiger mit wechselnden Auftraggebern ermöglichen. Die Plattformbetreiber hätten danach automatisch alle relevanten Einkommensdaten in einem standardisierten Format an das Fenster zu übermitteln, unabhängig davon, wo der Kunde ansässig ist. Das Fenster leitet die Daten dann an die nationalen Stellen weiter. Auch die OECD arbeitet an einheitlichen Reportingregeln, die für alle Plattformen gelten sollen.

„Es gibt also durchaus Bestrebungen, die soziale Absicherung von Plattformbeschäftigten zu verbessern“, fasst DIA-Sprecher Klaus Morgenstern zusammen. „Es wird darauf ankommen, ob sie auch mit dem gebotenen Nachdruck von den politischen Verantwortungsträgern vorangetrieben werden. Immerhin besteht die Gefahr, dass wegen des noch geringen Anteils der Plattformökonomie an der gesamten Wirtschaftsleistung diese Konzepte einen der hintersten Plätze auf der politischen Agenda einnehmen.“

Mehr zu den Modellen der sozialen Absicherung von Plattformbeschäftigten finden Sie in der DIA-Studie „Was wird aus der Rente bei Click- und Gickwork?“. Sie steht auf den Webseiten des DIA zum Download zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsches Institut für Altersvorsorge
Französische Straße 12
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 20188583
http://www.dia-vorsorge.de

Ansprechpartner:
Klaus Morgenstern
Chefredakteur Dienste
Telefon: +49 (30) 20188583
E-Mail: morgenstern@dia-vorsorge.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel