Kommunikation

IVFP veröffentlicht Konzeptpapier zur Zukunft der privaten Altersvorsorge in Deutschland!

Die private Altersvorsorge bedarf einer grundlegenden Reform.“ So lautet der erste Satz auf der Webseite der Bundesregierung zur Einsetzung der sogenannten „Fokusgruppe private Altersvorsorge“. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) teilt diese Meinung. Gerade im Bereich der Geringverdiener ist der Handlungsdruck hoch. Das liegt daran, dass die Riester-Rente, die durch die einzigartige Fördersystematik genau diese Personengruppe – sowie kinderreiche Eltern – besonders gefördert hat, de facto nicht mehr vermittelt wird. Notwendige Reformen wurden in der Vergangenheit unterlassen und der Name „Riester-Rente“ gilt als verbrannt. Nun geht es darum zu prüfen, welche Reformen allen Personengruppen in Deutschland eine effiziente private Altersversorgung ermöglicht.

Dazu hat das IVFP mehrere Vorschläge ausgearbeitet und in einem Konzeptpapier veröffentlicht: Zunächst einmal ist festzuhalten, dass das IVFP nach wie vor hinter der Basisrente steht und diese im Wesentlichen unverändert weiterführen würde. An Stelle der Riester-Rente schlägt das IVFP die Einführung einer „Zulagenrente“ vor, die für jeden möglich sein soll – damit fällt die aufwändige Überprüfung von unmittelbarer und mittelbarer Förderung weg. Bis zu einer gewissen Einkommensgrenze sollen Grund- und Kinderzulagen (analog der aktuellen Riester-Systematik) erhalten bleiben, auf einen Mindesteigenbeitrag soll hingegen gänzlich verzichtet werden. Das führt insbesondere zu einer Vereinfachung der Verfahren, da die Prüfung der Mindesteigenbeiträge entfällt. Die aus der Zulagenrente resultierende Leistung ist nach dem IVFP-Vorschlag steuerfrei – dieser Ansatz stellt ein Novum dar. Eine hohe Verbreitung dieser Vorsorgelösung ist damit erwartbar und bietet eine hervorragende Lösung für Geringverdiener und kinderreiche Familien. Um einen Anreiz zu schaffen, zusätzliches Geld in die eigene Vorsorge zu investieren, erhält man zu jedem eingezahlten Euro eine zusätzliche Förderung von 50 Cent. Das IVFP regt darüber hinaus an, diese neue Systematik sowie die 30 %-ige Kapitalisierbarkeit in die Basisrente zu überführen. Somit wäre dieses Produkt für alle Vorsorgesparer geeignet.

Ein weiterer Vorschlag betrifft die ungeförderten Altersvorsorgeprodukte der dritten Schicht. Die Idee ist, dass das angesparte Kapital zum Rentenbeginn zunächst als Entnahme- bzw. Auszahlplan schrittweise entnommen wird. Dadurch kann der Übergang in die Rentenphase deutlich flexibler gestaltet werden. Beim Renteneintritt können Kund:innen die Restlebenserwartung oft nicht richtig einschätzen und wählen vorsichtshalber das Kapital. Die endgültige Entscheidung über Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente wird auf ein höheres Alter verlagert. Um Anreize für diesen Auszahlplan zu schaffen, soll die Auszahlung bis zu einer bestimmten Grenze von beispielsweise jährlich maximal 3 % des bei Auszahlungsbeginns vorhandenen Kapitalvermögens eine Steuerfreiheit erhalten z. B. über einen Zeitraum von 20 Jahren. Dies hätte auch für den Gesetzgeber den Vorteil, dass die Bürger:innen das für die Altersvorsorge angesparte Kapital für einen längeren Zeitraum zur Verfügung haben und nicht evtl. innerhalb kurzer Zeit nach Ruhestandsbeginn vollständig aufbrauchen. Diese neue Regelung soll sowohl für privaten Rentenversicherungen als auch bei für die Altersvorsorge klassifizierte Fondsspardepots gelten. Unabhängig davon stehen weiterhin die Möglichkeiten der einmaligen Kapitalauszahlung sowie der lebenslangen Verrentung zur Verfügung.

Damit wäre das Fondsspardepot aus Sicht der Autoren in der ungeförderten privaten Altersvorsorge der dritten Schicht einzuordnen und kann als sinnvolle Ergänzung zum bestehenden System angesehen werden.

Das Konzeptpapier (und die Zusammenfassung) des IVFP zur Zukunft der privaten Altersvorsorge in Deutschland steht auf der Webseite des IVFP (https://ivfp.de/research/studien/) kostenfrei zum Download bereit.

Direkter Download Konzeptpapier: https://ivfp.de/…

Direkter Download Zusammenfassung Konzeptpapier: https://ivfp.de/…

Über die Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) ist eine unabhängige und inhabergeführte Gesellschaft mit den Geschäftsbereichen Akademie, Software, Rating und Research. Im Jahr 2001 gegründet und mit Hauptsitz in Altenstadt/WN steht es unter der fachlichen Leitung von Prof. Michael Hauer und Prof. Dr. Thomas Dommermuth. Es vergleicht und bewertet Produkte sowie Beratungsprozesse, bietet Finanzdienstleistern fachliche und strategische Beratung sowie eine Vielzahl an Softwarelösungen und Weiterbildungsmaßnahmen. Damit will das IVFP dazu beitragen, Vorsorge transparenter und verständlicher zu machen. Das IVFP-Team liefert bedarfsgerechte Lösungen für Marketing, Produktentwicklung, Vertrieb und Beratung. Zu seinen Kunden zählen zahlreiche namhafte Unternehmen aus der Banken- und Versicherungsbranche.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH
Auf der Haide 1
92665 Altenstadt/WN
Telefon: +49 (9602) 9449280
Telefax: +49 (9602) 94492810
http://www.ivfp.de

Ansprechpartner:
Prof. Michael Hauer
Geschäftsführer
Andreas Kick
Leiter Projektmanagement
Telefon: +49 (9602) 944928-0
Fax: +49 (9602) 944928-10
E-Mail: andreas.kick@ivfp.de
Manuel Lang
Leiter Research
Telefon: +49 (9602) 9449-280
Fax: +49 (9602) 944928-10
E-Mail: manuel.lang@ivfp.de
Tatjana Schmid
Leiterin Marketing
Telefon: 09602 944928-51
E-Mail: presse@ivfp.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel