EU-Gebäuderichtlinie: „Aus Brüssel droht Kostenhammer“
In der vergangenen Woche war ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bekannt geworden, wonach ab 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung im Neubau und im Bestand mit mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie betrieben werden muss. Der Gesetzentwurf wird nun fast identischer Fassung in die Ressortabstimmung gegeben. „Besonders problematisch ist die Umsetzung der Gesetzespläne vor allem im Gebäudebestand“, weiß IVD-Präsident Schick. „Fernwärme, Biogas und Biomasse stehen nicht überall oder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung. Der Wechsel zur Wärmepumpe aber ist im Bestand schwierig, teils sogar unmöglich. Letztlich werden Eigentümer vor enorme Probleme gestellt, wobei die gestrige Ankündigung einer Sanierungs-Afa auch für Vermieter durch Minister Robert Habeck von uns positiv bewertet wird.“
Problematisch sei auch die vorgesehene Regelung, dass alle Heizkessel nur noch 30 Jahre lang betrieben werden dürfen und damit die bisher bestehenden Ausnahmen für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser und für Niedertemperatur- und Brennwertkessel aufzuheben. Letztlich würden dadurch Eigentümer vor enorme Probleme gestellt.
Soweit eine Gasetagenheizung ausfällt und ausgetauscht werden müsse, kann zwar für drei Jahre noch eine neue Gasetagenheizung eingebaut werden. Danach müsse grundsätzlich innerhalb von weiteren drei Jahren eine Zentralheizung eingebaut werden. Bei einem Mehrfamilienhaus werden hierfür Investitionen im fünf- bis sechsstelligen Bereich fällig.
Aus Brüssel drohe noch größeres Ungemach für Eigentümer. Dort werde gerade die EU-Gebäuderichtlinie geändert, berichtet der IVD. Danach sollen Wohngebäude bis zum Jahre 2030 mindestens die Anforderungen der Energieeffizienzklasse E und bis 2033 die der Klasse D erreichen. Der Entwurf der Richtlinie gehe damit über die Vorstellungen des EU-Rats und des grünen Berichterstatters hinaus. Der EU-Rat hatte für Ein- und kleine Mehrfamilienhäuser mit bis zu zehn Wohneinheiten vorgehen, dass eine Sanierungspflicht erst im Falle des Eigentümerwechsels greift. Der neue Eigentümer müsse dann innerhalb von fünf Jahren sanieren.
Der IVD-Präsident vermisst eine öffentliche Diskussion über die EU-Gebäuderichtlinie: „Konkret bedeutet dies, dass 45 Prozent der Wohngebäude in Deutschland ab Inkrafttreten der Richtlinie innerhalb von neun Jahren saniert werden müssen.“
Nach ersten konservativen Rechnungen in der Immobilienbranche würde sich solch eine energetische Sanierung auf eine Investitionssumme von 125 bis 182 Milliarden Euro jährlich belaufen. Die durch die Gebäuderichtlinie erzwungenen Investitionen seien mindestens dreimal höher als die zuletzt jährlichen Investitionen in die energetische Sanierung in Höhe von etwa 40 Milliarden Euro.
Über den Gesetzesentwurf zur Europäischen Gebäuderichtlinie werde das EU-Parlament bereits in der Plenarsitzung vom 13. bis 16. März abstimmen und die Verhandlungsposition des Parlaments festlegen. „Deutschland sollte sich für den vom EU-Rat unterbreiteten Vorschlag einsetzen, wonach die Sanierungspflicht erst einen neuen Eigentümer trifft. Die meisten Eigentümer von Einfamilienhäusern können sich die Sanierung ihrer Immobilie nicht leisten. Die Sanierungsplicht läuft daher ins Leere. 40 Prozent der Ein- und Zweifamilienhäuser befinden sich nicht ohne Grund in den Energieeffizienzklassen G und H. Für den neuen Eigentümer ist der Sanierungszwang zwar auch eine enorme Herausforderung, er aber weiß, worauf er sich einlässt“, sagt Schick. Für Mehrfamilienhäuser bedürfe es einer milliardenschweren Förderung, um die Sanierungslasten schultern zu können, zumal der Mieter nur sehr eingeschränkt an den Kosten beteiligt werden kann, auch wenn er von geringen Energiekosten profitiert. Unterm Strich müssen sich der Staat, der Vermieter und der Mieter die Kosten teilen können. Da es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, muss auch die Kostenlast auf mehrere Schultern verteilt werden.
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