BEE kritisiert Reformvorschlag zum europäischen Strommarkt: EU muss das neue Fundament legen, nicht das Haus bauen
„Die Ausgestaltung der Strommärkte muss auf nationaler Ebene erfolgen, die EU kann hier nur Eckpunkte festlegen. Dafür wurde in Deutschland die Plattform ‚Klimaneutrales Stromsystem‘ ins Leben gerufen“, so Peter. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern seien zu groß, als dass eine sinnvolle Einheitslösung sinnvoll wäre. „Für manche Mitgliedstaaten mag diese Vermarktungsform Vorteile bringen. Für Deutschland gilt das nicht, das hat die komplexe Erlösabschöpfung bei der Strompreisbremse wie unter einem Brennglas gezeigt. Sie erzeugte hohe Umsetzungskosten für Energieproduzenten und schwere Marktverwerfungen, die gewünschte preissenkende Wirkung ist aber ausgeblieben.“
Einen weiteren Arbeitsauftrag an die Bundesregierung sieht die BEE-Präsidentin bei den förderfähigen Technologien: „Die EU-Kommission will die Atomkraft als förderfähig anerkennen, nimmt aber die Bioenergie aus. Das ist der falsche Schritt. Die Bioenergie ist ein wichtiger steuerbarer Teil der Energiewende und sichert gemeinsam mit der Wasserkraft, grüner Kraft-Wärme-Kopplung, Speichern und Sektorenkopplung die Bereitstellung flexibler Leistung. Die Atomkraft hingegen ist ein teures, unsicheres Hochrisikoexperiment, die zudem zu inflexibel einspeist und damit nicht kompatibel mit den fluktuierenden Quellen Wind und Solar ist.“ Folgerichtig sei sie von der Förderung aus- und die Bioenergie in die Förderung aufzunehmen.
Positiv bewertet der BEE, dass die Kommission die Merit-Order und damit die grundsätzliche Systematik des Strommarktes erhalten will. „Die Probleme des Strommarktes liegen an anderer Stelle, daher begrüßen wir diese Entscheidung“, so Peter. Ebenfalls positiv seien die geforderte stärkere Entwicklung von Terminmärkten und die Verbesserung von Flexibilitäten. Sie stünden aber im Widerspruch zu anderen Teilen der Reformvorschläge: „Flexibilität und Akzeptanz schafft die bestehende gleitenden Marktprämie, nicht ein starrer, risikobehafteter CfD-Förderrahmen“, so Peter.
Im weiteren Verlauf der Gesetzgebung wird sich der BEE in einer Stellungnahme detaillierter mit den Reformvorschlägen auseinandersetzen.
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