10 Jahre Labormeldepflicht nach LFGB – quo vadis?
10 Jahre Labormeldepflicht – quo vadis? So könnte man das Motto einer sehr gut besuchten Fachausschusssitzung beim Lebensmittelverband Deutschland bezeichnen, bei der die Vorsitzenden des VUP-Unternehmerkreises Verbraucherschutz und Lebensmittel, Paul Andrei und Thomas Petzold, sowie VUP-Geschäftsführer Anton Blöth die Sichtweise der Laborunternehmen sowie Handlungsoptionen im Lichte anhängiger Gerichtsverfahren zur umstrittenen Meldepflicht nach LFGB vortrugen.
Nach einer rechtlich-juristischen Darstellung und Lageeinschätzung durch Prof. Dr. Markus Grube verdeutlichte Vorsitzender Andrei, warum die Laborunternehmen sich weiterhin schwer tun mit der Meldepflicht und was im Kern für ihre Abschaffung spricht. Vor allem Teilnehmende aus Laborkreisen pflichteten Andrei in dieser grundsätzlichen Positionierung bei und unterstützten die von VUP-Geschäftsführer Anton Blöth aufgezeigten Handlungsoptionen. Diese müssten sowohl auf die Klärung weiterhin bestehender praktischer Problemlagen als auch auf "politische" Maßnahmen zur Korrektur der rechtlich-regulativen Vorgaben abzielen.
Dr. Marcus Girnau, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Lebensmittelverbandes Deutschland sagte in diesen beiden Handlungssträngen die Unterstützung seines Verbandes zu, ebenso wie anwesende Vertreterinnen der CDCh.
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