Software

Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung wirkt sich auf Software- Lösungen aus

Bundesweit und bundeseinheitlich tritt ab 01.08.2023 die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft. Notwendig ist dann, unter anderem, die Erbringung des Eignungsnachweises, welcher von einer anerkannten Überwachungsstelle ausgestellt wird.

Bereits ab 01. März 2023 ist die Verwendung von Ersatzbaustoffen möglich. Besonders Besitzer mineralischer Abfälle können die Güterüberwachung gemäß den Anforderungen der Ersatzbaustoffe vornehmen. Es handelt sich um Nr. 29 Recycling-Baustoffe, Nr. 31 Gleisschotter und um Nr. 32 Ziegelmaterial. Diese müssen entsprechend hergestellt, untersucht und klassifiziert sein.

Die Firma PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software- Entwicklung AG hat in Bezug auf die kommenden Änderungen bereits alle notwendigen Bereiche in der WDV2022 TEAM implementiert und umgesetzt. Für Branchensoftware- Lieferanten wie PRAXIS ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, dass aktuelle Gesetzesänderungen Eingang in den bestehenden Standardbereich der Software erhalten. Anwender werden feststellen, dass alle Anpassungen unter Berücksichtigung der Gesetzeslage mit dem nächsten Update zur Verfügung stehen. Auch im Labor und Qualitätsprüfungsbereich hat PRAXIS bereits einige Neuerungen implementiert.

Die Einführung der Ersatzbauverordnung, gerade im Sektor Baustoffrecycling, eröffnet vollkommen neue Möglichkeiten für Unternehmen, die hier schon seit vielen Jahren tätig sind. Eine vom Gesetzgeber gewährte Übergangsphase vom 1. August bis zum 1. Dezember 2023 sollte von Branchenunternehmen zur Umstellung genutzt werden.

Werkseigene Produktionskontrollen können durch vollständige Laboranforderungen in der WDV2022 TEAM genutzt werden. Innerhalb der Software wird der gesamte Bereich von der Baustelle, über den Transport, bis zur Annahme, Zwischenlagerung, Laborbewertung, Aufbereitung und Weiterverarbeitung dokumentiert, sowie archiviert. Mit diesen Daten wird das zukünftige Ersatzbaustoffkataster, wenn notwendig, per Schnittstelle bedient werden können. Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, in den bereits bestehenden Bereich eANV besonders gefährliche Abfälle und Transporte zu integrieren.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software-Entwicklung AG
Lange Straße 35
99869 Pferdingsleben
Telefon: +49 (36258) 566-0
Telefax: +49 (36258) 566-40
http://www.praxis-edv.de

Ansprechpartner:
Mirjam Rolapp
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (36258) 56644
E-Mail: mirjam.rolapp@praxis-edv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel