„Tag gegen Lärm“ am 26. April
Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) gibt es ein Regelwerk, das klar definiert, was Lärm ist. Der Verordnung zufolge sollte eine Lärmbelastung am Arbeitsplatz 80 Dezibel (dB) möglichst nicht überschreiten. Bei Überschreitung der kritischen Grenzwerte müssen Unternehmen Schutzmaßnahmen einleiten.
Wie in anderen Bereichen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes muss ein Unternehmen auch beim Lärmschutz nach dem STOP-Prinzip (Substitution sowie technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen) vorgehen. Die Substitution und technische Lösungen sind dabei vorrangig umzusetzen.
Erste Maßnahmen gegen Lärm ergreifen
Manche Lärmquellen, zum Beispiel alte laute Maschinen, lassen sich durch geräuscharme Alternativen ersetzen, also substituieren. Ist dies keine Option, müssen Unternehmen technische Lösungen ergreifen. Zwei Beispiele:
Eine wichtige Lärmquelle im Produktionsprozess sind Druckluftanwendungen. Hier senken spezielle Schalldämpfer den druckluftbedingten Lärmpegel an pneumatischen Anlagen beziehungsweise Druckluftverbrauchern, Zylindern und Ventilen. „Insbesondere der Abluft-Lärm an Ventilen kann durch die Verwendung von Schalldämpfern deutlich reduziert werden“, erinnert Dirk Höschle, RIEGLERakademie.
Andere Quellen für störende Geräusche sind schlecht gewartete und falsch geschmierte Maschinen. Mit dem richtigen Schmierstoff lässt sich die belastende Geräuschkulisse am Arbeitsplatz reduzieren. Es gibt im Technischen Handel für unterschiedliche Einsatzzwecke diverse Schmiermittel. Dazu gehören beispielsweise Keramikpasten und geräuschoptimierte Fette. Bei den Fetten geht es im Wesentlichen darum, dass Partikel herausgefiltert werden, damit das Lager ruhiger läuft. Es gilt der generelle Ansatz, dass ein Schmierstoff mit höherer Viskosität besser dämpft und damit geräuschmindernd wirkt.
Organisatorische und personenbezogene Maßnahmen
Werden 80 dB trotz aller Maßnahmen überschritten, müssen Betriebe ihren Beschäftigten einen wirksamen Gehörschutz zur Verfügung stellen. Technische Händler, die auf Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) spezialisiert sind, können die Betroffenen fachkundig beraten, damit sie die Gefährdung durch Lärm an ihren Arbeitsplätzen richtig einzuschätzen lernen. Darüber hinaus haben Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten (Angebotsvorsorge).
Arbeitsbereiche, in denen 85 dB überschritten werden, müssen als Hochlärmbereiche gekennzeichnet und möglichst von anderen Bereichen des Betriebes abgegrenzt werden. Die Beschäftigten dürfen sich nur dann in den besonders lärmbelasteten Bereichen aufhalten, wenn sie die vorgeschriebene Gehörschutzausrüstung tragen und der Arbeitgeber dies sicherstellt.
Interessierte finden Technische Händler für PSA über die PLZ-Suche im Mitgliederverzeichnis des VTH Verband Technischer Handel e.V.: www.vth-verband.de/mitgliederverzeichnis.
Der VTH Verband Technischer Handel e.V. ist seit 1904 der Fach- und Berufsverband von rund 230 Großhändlern für industriellen und technischen Bedarf im deutschsprachigen Raum. Mit ihren insgesamt über 400 Verkaufsstützpunkten versorgen die Mitgliedsunternehmen die Industrie, das Handwerk und Gewerbe mit technischen Produkten und Persönlichen Schutzausrüstungen sowie vielfältigen Dienstleistungen.
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