Einigung zur Erneuerbare Energien Richtline der EU ist harter Schlag für Biogas
„Angesichts fehlender praxisgerechter Berechnungswege sowie zu ambitionierter Anforderungen für Bestandsanlagen, ist die Entscheidung zur rückwirkenden Einführung von Treibhausgaskriterien für Biomassebestandsanlagen ein harter Schlag für die deutsche Biogaserzeugung. Dies konterkariert sämtliche Ziele der EU zur Steigerung der Biogaserzeugung, indem die Axt an den Anlagenbestand gelegt wird. Auch für die Investitionssicherheit und zukünftige Investitionsbereitschaft in erneuerbare Energien leistet die EU damit einen Bärendienst. Die Mitgliedsstaaten müssen in der Umsetzung der RED III jetzt dafür sorgen, dass es nicht zum Kahlschlag bei Biogasanlagen kommt, indem beispielsweise ausreichend Flexibilität bei der Berechnung und zusätzliche Standardwerte zur Verfügung gestellt werden.“ Die Einigung sieht vor, dass Biomasseanlagen, die bereits vor dem 31. Dezember 2020 in Betrieb waren, neue Vorgaben für die Treibhausgasminderung nach 15 Betriebsjahren und frühestens ab 2026 erfüllen müssen. Große Teile des deutschen Anlagenbestands, der maßgeblich zur Versorgungssicherheit im Bereich Strom und Wärme beiträgt, ist von der Neuerung betroffen.
Positiver fällt die Bewertung Büchelers für die energetische Holznutzung aus: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Vernunft auf EU-Ebene durchgesetzt hat und Holz als wichtigste erneuerbare Energiequelle auch weiterhin diesen Status behält. Damit wird es für die Holzenergie weiter möglich sein, ihren Beitrag zu Energiewende und Klimaschutz zu leisten. Die verschärften Nachhaltigkeitsanforderungen für die Forstwirtschaft und Biomasseanlagen müssen in der Umsetzung praxistauglich gestaltet werden.“
Die Institutionen der EU hatten sich in einer Nachtsitzung unter anderem darauf geeinigt, die Größengrenze bei festen Biomasseanlagen für die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien von 20 auf 7,5 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung abzusenken. Eine reine Stromerzeugung aus Holz soll nur noch in Ausnahmen förderfähig sein und für bestimmte Holzsortimente wie Säge-, Furnier- und Industrierundholz sowie Stümpfe und Wurzeln soll keine direkte finanzielle Förderung mehr gewährt werden.
Mit Blick auf die langwierigen und kontroversen Verhandlungen zur RED III dankt Bücheler allen an den Verhandlungen Beteiligten, die sich für die Holzenergie eingesetzt hatten: „Für die Holzenergiebranche ist es ein wichtiges Signal, dass man auf EU-Ebene ihre Bedeutung für den Ausbau einer sicheren und erneuerbaren Energieversorgung erkannt hat. Unser Dank gilt hier allen Unterstützern, die sich für eine moderne und nachhaltige Holzenergienutzung eingesetzt haben.“
Der Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) ist der Dachverband des bundesdeutschen Bioenergiemarktes. Er wurde 1998 gegründet, um der Vielfalt des Bioenergiemarktes mit all seinen Erscheinungsformen und Technologielinien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor gerecht zu werden. Im BBE sind die Marktakteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette des biogenen Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarktes organisiert: vom Biomasseanbau und ihrer Bereitstellung über den Maschinen- und Anlagenbau bis hin zu der Planung und dem Betrieb von Bioenergieanlagen in den unterschiedlichen Sektoren. Forschungseinrichtungen und Universitäten ergänzen das Kompetenzfeld des Netzwerkes und tragen zu einem kontinuierlichen Know-how Transfer bei.
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