VID verleiht Uhlenbruck-Preis zum vierten Mal
Der Berufsverband der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands, VID, verleiht im November anlässlich des Deutschen Insolvenzverwalterkongresses bereits zum vierten Mal den Uhlenbruck-Preis. Prämiert wird eine herausragende juristische Arbeit (Dissertation oder Habilitation) zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht, die einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion leistet und überdurchschnittlich bewertet wurde.
„Unter der Bezeichnung Uhlenbruck-Preis sind nur beste Arbeiten preiswürdig“, erklärt VID-Vorstandsmitglied Michael Bremen, der der Jury des Uhlenbruck-Preises vorsitzt. „Die Jury schaut neben der hohen wissenschaftlichen Qualität insbesondere auch auf die Aktualität und die außerordentliche Praxisrelevanz der Arbeit“, so Bremen weiter.
Der mit 5.000 € dotierte Preis wurde im Jahr 2017 erstmals verliehen und wird turnusgemäß alle zwei Jahre vergeben. „Die Preisträger der Jahre 2017, 2019 und 2021 betraten mit ihren Arbeiten wissenschaftliches Neuland und erfüllten damit die Anforderungen in außergewöhnlichem Maß“, so Bremen.
Bewerbungen für den Uhlenbruck-Preis 2023 sind bis spätestens 30.06.2023 an den VID zu richten. Zur Jury gehören neben Michael Bremen namhafte Professoren wie Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (Bonn), Prof. Dr. Fabian Klinck (Bochum) und Prof. Dr. Christoph Paulus, LL.M. (Berlin). Prof. Dr. Fabian Klinck tritt damit die Nachfolge von Prof. Dr. Georg Bitter (Mannheim) an, der der Jury seit 2017 angehörte.
Informationen zur Ausschreibung sind auf der Website des Berufsverbandes abrufbar: https://www.vid.de/der-verband/geschaeftsstelle/uhlenbruck-preis/.
Zum Hintergrund
Der Preis würdigt das Lebenswerk von Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck durch die Prämierung herausragender wissenschaftlicher Arbeiten, die sich mit der juristischen Diskussion des Insolvenzverfahrens, die durch Uhlenbruck stark geprägt wurde, befassen. Prof. Uhlenbruck ist ein Praktiker mit der herausragenden Begabung, sein Wissen verständlich zu vermitteln. Angetrieben hat ihn die Fortentwicklung des Rechts und die Frage, wie man anwendbares Recht begreifbar macht und praktische Lösungen findet.
Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck (92) studierte in München und Köln Jura und leitete viele Jahre die Konkursabteilung des Amtsgerichts Köln. Er war Mitglied der vom Bundesjustizministerium bereits 1978 eingesetzten Kommission für Insolvenzrecht und der zu deren Umsetzung in der Praxis einberufenen Bund-Länder-Kommission. Bundesweite Bekanntheit erlangte er als zuständiger Richter für das Konkursverfahren der Herstatt-Bank. In seiner wissenschaftlichen Tätigkeit ist er mit zahlreichen Publikationen zum Insolvenzrecht hervorgetreten. Sein weiteres Interesse gilt auch dem Medizinrecht, zu dem er grundlegende Werke veröffentlicht hat. Sein Kommentar zum Insolvenzrecht gilt als Standardwerk.
Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 460 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.
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