GEG und Förderkonzept für erneuerbares Heizen beschlossen – praktische und sozial gerechte Umsetzbarkeit ist Fehlanzeige
In ihrem Förderkonzept adressiert die Bundesregierung selbstnutzende Eigentümerhaushalte mit interessanten Anreizsystemen für den Heizungstausch, während für Mieter nur die derzeitige Förderung bestehen bleiben soll. „Im Mieterland Deutschland werden Vermieter und Mieter gegenüber selbstnutzenden Eigentümern kleiner Gebäude vernachlässigt und komplett im Ungewissen gelassen. Die vielen Mieter mit mittleren und niedrigen Einkommen werden sich zurecht große Sorgen machen, wie sich der geplante Heizungstausch finanziell für sie auswirken wird. Damit untergräbt die Bundesregierung leider selbst die so notwendige Unterstützung in der Bevölkerung für die Energiewende“, sagt Gedaschko.
Mit Blick auf das GEG und das bisherige Gesetzgebungsverfahren sind zumindest die Änderungen am ersten Entwurf durch den Koalitionsausschuss zu begrüßen – insbesondere, dass auf das geplante zusätzliche Betriebsverbot für 30 Jahre alte Kessel verzichtet wurde. Um das GEG in der Realität statt nur auf dem Papier umsetzbar zu machen, bei den Klimazielen schneller voranzukommen und für eine dringend notwendige sozial gerechte Ausgestaltung zu sorgen, müssen gleichzeitig jedoch folgende Punkte umgesetzt werden:
- Eine verlässliche, für bezahlbares Wohnen auskömmliche Zuschussförderung für Wohnungsunternehmen für erneuerbare Energien und energetische Sanierung ist notwendig. Denn unter den aktuellen Bedingungen lässt sich nicht mehr bezahlbar sanieren, bauen oder umbauen. Der Baupreisindex und der Index für Instandhaltungen sind vom Jahresbeginn 2019 zum Jahresbeginn 2023 um 39 bzw. 37 Prozent gestiegen.
- Das Konzept der Effizienzhäuser muss abgelöst werden durch eine Vermeidung der Verbrennung von fossilen Energien vor Ort in Verbindung mit der Niedertemperaturfähigkeit des Heizungssystems.
- Eine einheitliche, bundesweite Regelung ohne Länderöffnungsklausel für weitergehende Anforderungen an erneuerbare Energien ist notwendig. Fristen für die enorme Zahl an Detailregelungen innerhalb des GEG sollten auf das Jahr 2030 vereinheitlicht werden.
- Es müssen längere Fristen für den Austausch von Umwälzpumpen gewährt werden, denn wie beim hydraulischen Abgleich fehlen schlicht die Handwerkskapazitäten – und ebenfalls für den Austausch von Gasetagenheizungen, denn das Entstehen dezentraler Lösungen ist noch in der Entwicklung.
- Die Digitalisierung muss endlich konsequent umgesetzt werden. Auf Grundlage der Heizkostenverordnung müssen wohnungsspezifische Daten in anonymisierter Form zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Reduzierung von CO2-Emissionen in Gebäuden verwendet werden dürfen. Denn für einen optimierten energiesparenden Betrieb werden anonymisierte, gerätespezifische Echtzeitdaten benötigt. Im Zuge einer Digitalisierung der Betriebskostenverordnung müssen Betrieb und Wartung vernetzter digitaler Systeme als zukünftige digitale Kommunikationsinfrastruktur von Gebäuden aufgenommen werden.
Weitere entscheidende Änderungen müssen ebenfalls neben dem GEG umgesetzt werden: Die Wärmelieferverordnung muss angepasst werden, damit erneuerbare Energien auch im Contracting genutzt werden können. „Es ist entscheidend, dass eine modernisierte Wärmelieferverordnung zeitgleich mit dem GEG in Kraft tritt!“, so der Appell von GdW-Präsident Axel Gedaschko.
Darüber hinaus müssen die Transferleistungen dringend angepasst werden, damit auch Mieter mit einem Anspruch darauf in sanierten Gebäuden wohnen können. „Die pauschale und viel zu niedrige Klimakomponente im WohngeldPlus-Gesetz von nur 40 Cent pro Quadratmeter muss erhöht und differenziert nach Energieklassen ausgestaltet werden. Dann wäre sie eine sinnvolle, weil zielgerichtete und effiziente Transferleistung“, sagt GdW-Präsident Gedaschko.
Außerdem müssen viele wichtige Ansätze aus der Photovoltaik-Strategie des BMWK zur Beschleunigung des PV-Ausbaus auf Dächern zügig umgesetzt werden. „Die Nutzung von lokal erzeugtem Strom muss verbessert und die anhaltende Unsicherheit über die Beteiligung der Mieter in der dezentralen Energieerzeugung endlich beseitigt werden. Für eine erfolgreiche Energiewende, brauchen wir jetzt Mieterstrom, nicht erst morgen oder übermorgen. Zusätzlich müssen die Netzbetreiber den Netzausbau schnellstmöglich angehen und die Netzanschlüsse für Wärmepumpen sicherstellen“, sagt Gedaschko.
„Leider wurde in der Debatte und Beschlussfindung zu einer angemessenen Übergangsfrist für den Anschluss an ein Wärmenetz – die wir ausdrücklich begrüßen – der Verweis auf angemessene Fernwärmepreise wieder gestrichen. Wir halten es für den Erfolg der Transformation für entscheidend, dass die Angemessenheit des Preises für die Wärmelieferung künftig durch eine zuständige Behörde festgestellt werden kann“, sagt der GdW-Präsident.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Klingelhöferstraße 5
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 82403-0
Telefax: +49 (30) 82403-199
http://www.gdw.de
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 82403150
Fax: +49 (30) 82403159
E-Mail: schichel@gdw.de