Erneuerbare Prozesswärme braucht Technologieoffenheit
Die Verbände fordern, die Technologieoffenheit als Leitprinzip bei der Förderung zu berücksichtigen. „Eine einseitige Fokussierung der EEW auf die Elektrifizierung ist energiewirtschaftlich kontraproduktiv, führt zu unnötigen Netzbelastungen sowie vermeidbaren Stromnachfragen und überhöhten Kosten“, heißt es in der Positionierung. So seien die Kosten der elektrischen Dampferzeugung mindestens viermal so hoch wie bei Biomasse, was Jahresmehrkosten in Millionenhöhe für die Unternehmen bedeuten würde. Aufgrund der hohen Investitionskosten führe eine Priorisierung der Förderung von Strom zulasten von Biomasse aber dazu, dass es für Unternehmen betriebswirtschaftlich sinnvoller sei, gänzlich auf eine Umrüstung der Prozesswärmeerzeugung zu verzichten und weiterhin fossile Energien zu nutzen. „Die alleinige technisch vorhandene Möglichkeit zur Elektrifizierung darf nicht zum Ausschluss von Biomasseanlagen führen. Die Wirtschaftlichkeit muss hier auch ein Kriterium sein“, so die Forderung in der Positionierung.
Als zweiten Punkt kritisieren die Verbände, dass die Einschränkung der zugelassenen Brennstoffe auf die gelisteten Abfall- und Reststoffe für die Versorgungssicherheit kontraproduktiv sei und nachhaltige Biomassen wie z.B. Waldresthölzer und Holz aus Kurzumtriebsplantagen sowie Agroforstsystemen komplett ausschließe. „Die mögliche Ausnahme von der Elektrifizierung bei innerbetrieblich und vor Ort anfallenden Biomassen aus Rest- und Abfallstoffen trifft nur auf die wenigsten Unternehmen zu. Sie ist damit in vielen Branchen nicht anwendbar und muss ausgeweitet werden. Damit würde vielen Unternehmen die Fördermöglichkeiten für den Umstieg von fossiler Energie auf nachhaltige Biomasse genommen. Nicht die Herkunft der Brennstoffe sei entscheidend, sondern deren Nachhaltigkeit, mahnt das Positionspapier.
Angesichts eines Anteils von lediglich 6 % erneuerbaren Energien an der industriellen Prozesswärmebereitstellung fordern die Verbände deshalb die Aufnahme der Wirtschaftlichkeit als Kriterium für den Vergleich der Elektrifizierung mit Biomasseanlagen, eine Erweiterung der zulässigen Brennstoffliste unter Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen gemäß Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung sowie eine Ausweitung der Ausnahmetatbestände auf Rest- und Abfallbiomassen sowie Hybridkesselsysteme.
Zu den Unterzeichnern des Papiers gehören: Bundesverband Bioenergie e.V., Bundesverband Erneuerbare Energie e.V., Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V., Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V., Centrales Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk e.V., Deutscher Bauernverband e.V., Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V., Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V., Deutsche Industrie- und Handelskammer, Deutscher Raiffeisenverband e.V., Initiative Holzwärme, Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V., Verband für Energiedienstleistungen Effizienz und Contracting e.V. und Zentralverband Gartenbau e.V.
Das Papier steht hier zum Download zur Verfügung.
Eine ausführliche Stellungnahme des Hauptstadtbüro Bioenergie finden Sie hier.
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