DK-Steuersymposium: Kreditwirtschaft fordert strukturelle Anpassungen im Unternehmenssteuerrecht, um private Investitionen zu ermöglichen
„Die Politik hat massiv auf die verschiedenen Krisen reagiert. Das hat die Unternehmen stabilisiert und viele Arbeitsplätze gesichert. Blicken wir nach vorn, stehen Gesellschaft, Politik und Wirtschaft vor einer großen Herausforderung, geprägt beispielsweise durch Klimawandel, Geopolitik und dem rasanten technologischen Wandel. Damit es gelingt, den Wohlstand hierzulande auch für die künftigen Generationen zu wahren, gehören auch steuerpolitische Veränderungen zwingend auf die Tagesordnung“, fordert Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft.
„Wir brauchen strukturelle Anpassungen im Unternehmenssteuerrecht. Der unsichere ökonomische Ausblick erfordert schnelles und zielgenaues Handeln, damit die wirtschaftliche Substanz Deutschlands erhalten bleibt und die ökologische Transformation gelingt“, so Quinten weiter. Dabei müssten parallel zur Einführung der internationalen Mindestbesteuerung die Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Regelungen neu bewertet und die erforderlichen Anpassungen in Angriff genommen werden.
Verlustverrechnungsmöglichkeiten auch über die krisenbedingten Sondermaßnahmen hinaus führen dazu, dass Liquidität schneller zur Reinvestition zu Verfügung steht. „Die steuerliche Verlustverrechnung sollte dauerhaft ausgeweitet werden – auf mindestens fünf Jahre mit unbegrenztem Rücktragsvolumen. Dadurch wird den Unternehmen die dringend benötigte Liquidität verschafft und zugleich der Bestand von in Not geratenen, insbesondere mittelständischen und familiengeführten Betrieben gesichert“, führt Quinten aus. Auch bessere Abschreibungsmöglichkeiten für Zukunftsinvestitionen beschleunigten die Transformation und die Digitalisierung von kleinen wie großen Unternehmen.
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