Bei Pflegeversicherungsreform die Notbremse ziehen
Neben dem Anstieg der Beiträge ist vor allem der zusätzliche bürokratische Aufwand für die Betriebe bei der Umsetzung der Reform untragbar. Die Bundesregierung muss sich an ihr zugesagtes Belastungsmoratorium erinnern und dieses auch einhalten. Zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Differenzierung der Beiträge zur Pflegeversicherung müssen die notwendigen Daten digital durch eine zentrale Stelle für die Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Erst wenn das funktioniert, darf die Differenzierung der Beiträge greifen – nicht vorher und nicht rückwirkend. Das ist momentan noch nicht gewährleistet.
Stimmt das Kabinett hingegen der Reform in dieser Form zu, widerspricht die angebliche Fortschritts-Koalition dem Anspruch ihrer eigenen Digitalstrategie. Die Digitalisierungsperspektive muss von Anfang an mitgedacht werden – sonst macht sie wenig Sinn.“
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