Dachzelte – das Hotelzimmer auf dem Autodach
- Von der Hartschale bis zum Klappdachzelt – das Angebot ist vielfältig
- Die maximal erlaubte Dachlast ist zu beachten
- Die GTÜ rät zur gründlichen Information vor dem Kauf
Erstaunlich, was sich auf einem Autodach alles transportieren lässt: Gepäck, Wintersportausrüstung, Fahrräder und eben auch die Übernachtungsmöglichkeit. Wer sich ein Dachzelt zulegen möchte, dem rät die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH zu einer überlegten Entscheidung. Zwei Fragen sind zunächst wichtig: Welche Dachlast verträgt das jeweilige Fahrzeug? Wie groß soll das Dachzelt sein? Denn es muss zu Auto und Personen passen.
Selbst kleine Fahrzeuge bieten große Camping-Möglichkeiten. Ein anschauliches Beispiel ist die Familie mit zwei Kindern, die ihren kleinen Kombi mit einem Hartschalen-Dachzelt ausrüstet. Die Montage auf dem Dachträger erfordert etwas Mühe und Kraft. Wie gut, wenn zwei oder drei Freunde mitanpacken. Danach ist das Dachzelt im Nu aufgeklappt und für die Nachtruhe bereit. Zwei Erwachsene finden auf dessen Matratze einen komfortablen Platz. Die beiden Kinder haben ihr eigenes Reich einen guten Meter unter den Eltern im Auto. Eine für den Laderaum zugeschnittene Matratze bietet auch dort kuscheligen Komfort. Das Gepäck wandert über Nacht dorthin, wo viele Camper früher ihren Schlafplatz gefunden haben: in ein einfaches Zelt.
Mit einem Dachzelt lassen sich viele Fahrzeuge zum Camper aufrüsten. Fans schwärmen von der etwas abgehobenen Sicht auf die Welt. Außerdem gibt es praktische Vorteile. Wie bei Wohnmobil und Wohnwagen besteht ein Abstand zum kalten und feuchten Boden. Und die Schlafenden sind geschützt vor Krabbbeltieren. Zwei weitere Kernmerkmale: Dachzelte bieten meist weniger Raum als herkömmliche Zelte. Und sie sind deutlich teurer. Im Internet finden sich lange Listen mit Vor- und Nachteilen. Daher ist eine abgewogene Kaufentscheidung sinnvoll. Auch Vergleichstests bieten eine große Informationsfülle.
Eine Gewichtsgrenze darf jeder Transport auf dem Autodach nicht überschreiten – die Dachlast. Diese ist in der Betriebsanleitung zu finden. 75 Kilogramm ist bei Pkw ein verbreiteter Wert. Passt: Trägersystem und Dachzelt wiegen ungefähr so viel. Natürlich ohne die darin schlafenden Personen. Denn dieser Maximalwert in der Betriebsanleitung bezeichnet die dynamische Dachlast für ein Fahrzeug in Bewegung. Durch einen deutlich höheren Schwerpunkt verändert sich die Fahrdynamik. Zudem können Beschleunigen, Bremsen oder die flotte Kurvenfahrt die auf Dachträger und Karosserie wirkenden Kräfte vervielfachen.
Eine statische Dachlast und damit das Gewicht, das ein Dachsystem im Stand des Fahrzeugs aushalten muss, nennen die wenigsten Hersteller. Allenfalls für Spezialfahrzeuge wie etwa expeditionstaugliche Geländewagen wird dieser Wert ermittelt. Aber Dachzelthersteller wie Automobilclubs gehen davon aus, dass die statische Dachlast deutlich höher sein darf als die dynamische. Schlafende Personen müssen demnach nicht fürchten, dass die Konstruktion zusammenbricht. Hier hilft auch der gesunde Menschenverstand: 500 Kilogramm auf einen Kleinwagen zu packen wäre ohnehin unangemessen.
Ein rascher Seitenblick auf anderes Transportgut. Die beispielhaft genannten 75 Kilogramm der dynamischen Dachlast gelten auch für die beliebten und geräumigen Dachboxen für Sommer- wie Winterurlaub samt Trägersystem – aber in diesem Fall inklusive Inhalt. Identisch gilt diese Höchstgrenze für einen Fahrradträger mit allen darauf befestigten Zweirädern. Ergänzender Hinweis: Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs darf selbstverständlich ebenfalls nicht überschritten werden.
Regeln für Dachlasten aller Art führt der Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf. „Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 Meter und nicht höher als 4 Meter sein“, heißt es dort. Am Heck ist bis zu einem Meter Überstand ohne Kennzeichnung erlaubt. Ragt die Ladung weiter hinaus, muss sie mit einer aufgespreizten hellroten Fahne in der Größe 30 x 30 cm oder einem hellroten Zylinder von 30 Zentimetern Höhe und 35 Zentimetern Durchmesser gekennzeichnet werden. Bei schlechter Sicht und bei Dunkelheit sind eine rote Leuchte und ein roter Rückstrahler vorgeschrieben. Höher als 1,50 Meter über der Fahrbahn darf beides nicht angebracht sein. Ein Kuriosum: Bis 100 Kilometer Wegstrecke sind drei Meter Überstand erlaubt, darüber nur 1,50 Meter.
Dachzelte gibt es in vielen Größen, Formen und Bauweisen. Alle haben ihre Vor- und Nachteile. Wenn ein Hartschalendachzelt nicht über die Fahrzeugmaße hinausragt, genügt von den Maßen her jeder Parkplatz für den raschen Aufbau per Kurbel oder Gasdruckfedern. Bei manchen Zelten verläuft das Dach parallel zum Boden. Andere lassen sich wie eine Muschel aufklappen. Bei den tendenziell leichteren Klappdachzelten oder Faltdachzelten vergrößert sich die Grundfläche je nach Modell nach dem Ausklappen auf die doppelte Fläche des Autodaches oder sogar mehr. Als Hybridzelte werden Konstruktionen bezeichnet, die Hartschalen und Klappdachzelt vereinen. Bei aufblasbaren Zelten ersetzen Luftschläuche das Alugestänge. Sie punkten durch ein geringeres Gewicht.
Unabhängig von der Art ist offensichtlich: Auch zusammengeklappt erhöht das Zelt auf dem Autodach den Luftwiderstand und damit den Kraftstoffverbrauch. Insofern ist es ratsam, das Mobildomizil nach der großen Ferienreise wieder abzubauen. Wer es freilich an vielen Wochenenden nutzen will, schreckt vor der Montieraktion zurück. Doch dann können die Alltagsfahrten nicht so flott wie sonst sein: Die Zelthersteller empfehlen eine Höchstgeschwindigkeit von um die 120 km/h.
Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kraftfahrzeugsachverständiger in Deutschland und zählt damit zu den größten Sachverständigenorganisationen überhaupt. Sie versteht sich als ein umfassendes Expertennetzwerk. 2.500 selbständige und hauptberuflich tätige Sachverständige sowie gut 2.600 Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure und deren qualifizierte Mitarbeitende stehen an rund 10.300 Prüfstützpunkten in Werkstätten und Autohäusern sowie an eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner zur Verfügung. Die GTÜ-Prüfingenieurinnen und -Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes tätig.
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Vor dem Lauch 25
70567 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 97676-0
Telefax: +49 (711) 97676-199
http://www.gtue.de
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (711) 97676-620
Fax: +49 (711) 97676-609
E-Mail: frank.reichert@gtue.de