Gesundheit & Medizin

Internationaler Tag der Pflege: Wer Angehörige pflegt, ist abgesichert

Aktuell sind rund fünf Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Die große Mehrheit wird in den eigenen vier Wänden versorgt – und dort vor allem von Angehörigen. Übernehmen Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn die Pflege ihrer Nächsten, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen Unfallkassen, Berufsgenossenschaften und ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), anlässlich des Internationalen Tags der Pflege am 12. Mai hin.

Menschen, die Angehörige pflegen, sind bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand versichert. Damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist, müssen verschieden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Pflege muss in häuslicher Umgebung stattfinden. Dazu zählen der Haushalt der pflegebedürftigen Person, der Haushalt des oder der pflegenden Angehörigen, aber auch der Haushalt einer dritten Person.
  • Die Pflege muss unentgeltlich erbracht werden. Bei nahen Familienangehörigen wird allgemein angenommen, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt.
  • Die Pflegeleistungen müssen mindestens zehn Stunden pro Woche betragen und auf mindestens zwei Tage verteilt sein
  • Die zu pflegende Person muss mindestens den Pflegegrad 2 haben.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, sind Hilfen bei der Haushaltsführung und alle notwendigen pflegerischen Maßnahmen versichert. Dazu zählen beispielsweise die Unterstützung beim Waschen, die Zubereitung von Mahlzeiten oder auch die Begleitung bei Arztbesuchen sowie Wege von und zu Behörden. In den Jahren von 2012 bis 2021 verunfallten insgesamt 2.338 Personen im Rahmen ihrer Pflegetätigkeit. Am häufigsten ereigneten sich dabei Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle.

Welche Pflegetätigkeiten versichert sind und was die gesetzliche Unfallversicherung für pflegende Angehörige leistet, fasst der Flyer "Unfallversicherungsschutz bei der häuslichen Pflege" zusammen. Etwas ausführlicher klärt die Broschüre "Zu Hause pflegen – so kann es gelingen" über die Herausforderungen und die Organisation von Pflegetätigkeiten auf.

Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hat das Portal "Zu Hause pflegen" aufgesetzt, auf dem sie umfassend zu Sicherheit und Gesundheit pflegender Angehöriger informiert.

Über Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten bei der Pflege informieren unter anderem Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbände und Pflegekassen. Angehörige von Menschen, die nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit pflegebedürftig werden, können sich bei allen Fragen rund um die Pflege an den für den Versicherungsfall zuständigen Unfallversicherungsträger wenden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 13001-0
Telefax: +49 (30) 13001-9876
http://www.dguv.de

Ansprechpartner:
Stefan Boltz
Stv. Pressesprecher DGUV
Telefon: +49 (30) 288763-768
Fax: +49 (30) 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel