Verbraucher & Recht

Verlinkung auf illegale Online-Glücksspiele verboten

Für die Glücksspieler wird es unübersichtlich. Zwar gibt es inzwischen legale Online-Glücksspiele, weil die Anbieter die in Deutschland gültige Lizenz erworben haben. Es gibt aber auch noch zahlreiche Anbieter, die keine Erlaubnis für ihr Online-Casino in Deutschland haben und deren Online-Glücksspiele verboten sind. Inzwischen kommt es vor, dass lizensierte Anbieter über sog. Affiliate-Marketing auf illegale Glücksspielangebote verlinken. Auch diese Art von Werbung für illegale Online-Glücksspiele ist verboten, stellte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt nun klar.

Bis zum 30. Juni 2021 war die Rechtslage klar: Öffentliche Online-Glücksspiele waren in Deutschland gemäß Glücksspielstaatsvertrag grundsätzlich verboten. „Da die Betreiber der Online-Casinos gegen dieses Verbot verstoßen haben, können die Spieler ihre Verluste zurückverlangen. Das haben schon zahlreiche Gerichte bestätigt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Mit der Reform des Glücksspielstaatsvertrag wurde das Verbot zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Seitdem können Glücksspiele im Internet auch in Deutschland legal angeboten werden, sofern der Veranstalter dafür eine in Deutschland gültige Lizenz erworben hat. Einige, aber längst nicht alle Anbieter verfügen inzwischen über eine solche Lizenz. Einen Überblick über legale Glücksspielangebote gibt die sog. Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).

Um eine Vermischung von erlaubten und verbotenen Glücksspielangeboten zu vermeiden, hat die GGL es den lizensierten Anbietern untersagt, über sog. Affiliate-Marketing auf Webseiten mit illegalen Glücksspielangeboten zu verlinken. Dieses Verbot hat das OVG Sachsen-Anhalt nun bestätigt. Es stellte fest, dass es sich bei Affiliates, die auf Domains mit unerlaubten Glücksspielen verlinken, um Werbung für verbotene Glücksspiele handelt. Dies sei mit den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags nicht vereinbar. Ein Verbot dieser Form der Werbung sei erforderlich, damit nicht der Eindruck erweckt werde, dass legales und illegales Glücksspiel gleichrangig ist.

Zudem bestätigte das OVG Sachsen-Anhalt die Hinweispflicht der lizensierten Anbieter auf die Whitelist, damit die möglichen Glücksspieler zu legalen Angeboten geführt werden. Ebenso müssen sie auf die Suchtgefahren des Glücksspiels hinweisen und auf das Verbot der Teilnahme für Minderjährige. Weiter bestätigte das Gericht auch die Rechtmäßigkeit des Verbots von kostenlos angebotenen Online-Casino-Spielen, kostenlosen Online-Automatenspielen oder kostenlosen Online-Pokerspielen. Darüber hinaus muss bei der Werbung für Boni und Rabatte deren  Höhe und Dauer genau angegeben werden.

Verstoßen die Anbieter gegen diese Regelungen, kann ihnen die Konzession entzogen werden.

„Verluste bei Online-Glücksspielen, die vor dem 1. Juli 2021 entstanden sind, können von den Spielern grundsätzlich zurückgefordert werden. Auch bei Verlusten seit dem 1. Juli 2021 bestehen häufig gute Chancen, das Geld zurückzuholen, wenn der Anbieter z.B. nicht über die erforderliche Lizenz verfügte“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

 

Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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