Verbraucher & Recht

Sommer, Sonne, Reisepass

Der Reisepass oder der Personalausweis gehören zu unseren wichtigsten Dokumenten. Sie ermöglichen uns unter anderem, die Welt zu erkunden. Doch was passiert, wenn Urlauber in letzter Sekunde entdecken, dass ihr Reisepass abgelaufen ist? Wie schnell können Betroffene an Ersatzpapiere gelangen? Und welche Fristen gelten bei abgelaufenen Dokumenten? Die ARAG Experten mit einem Überblick.

Mit abgelaufenen Papieren reisen?
ARAG Experten weisen darauf hin, dass es durchaus möglich ist, mit abgelaufenen Papieren zu reisen: Ist die Urlaubsdestination nämlich Vertragspartei des sogenannten „Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats“, dürfen Reisedokumente seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Zahlreiche beliebte Urlaubsländer wie beispielsweise Spanien, Italien, Griechenland, die Schweiz, Dänemark oder Portugal gehören zu den Staaten, für die das Übereinkommen gilt.

Innerhalb der EU reisen – der Personalausweis
Wer innerhalb der Europäischen Union reist, benötigt laut ARAG Experten lediglich einen Personalausweis. Wenn dieser abgelaufen ist, kann das Einwohnermeldeamt am Wohnort in der Regel einen vorläufigen Personalausweis ausstellen, den man sofort mitnehmen kann. Dieses Dokument ist maximal drei Monate gültig. Für die Beantragung werden lediglich ein biometrisches Passbild und ein anderes Ausweisdokument, zum Beispiel ein Reisepass oder eine Geburtsurkunde als Nachweis der Identität benötigt.

Sonderfall Großbritannien
Die ARAG Experten erinnern daran, dass Personalausweise seit Herbst 2021 in Großbritannien nicht mehr als Reisedokumente anerkannt werden. Seit dem Brexit gilt: Reisende benötigen einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des Aufenthalts noch gültig sein muss. Eine Ausnahme bildet Gibraltar, wo für die Einreise der Personalausweis genügt.

Außerhalb der EU reisen – der Express-Reisepass
Hier hilft kein Personalausweis, sondern nur ein Reisepass. Aber auch wenn der abgelaufen oder nicht auffindbar ist, gibt es schnelle Hilfe. Wer noch etwa drei oder vier Werktage Zeit hat, bis die Reise losgeht, kann einen Express-Reisepass beantragen. Wie der normal ausgestellte Pass ist auch der Express-Reisepass zehn Jahre gültig. Benötigt werden auch hier ein aktuelles biometrisches Passbild und ein Identitätsnachweis. Das können der Personalausweis, der abgelaufene Reisepass oder eine Geburtsurkunde sein. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass die Express-Variante teurer wird.

Außerhalb der EU reisen – der vorläufige Reisepass
Wer am Tag der Abreise bemerkt, dass der Pass ungültig ist, aber noch die Möglichkeit hat, zum Amt in seiner Gemeinde zu gehen, kann sich dort einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Der gilt nur für ein Jahr. Auch hierfür wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild sowie ein Ausweisdokument benötigt. Allerdings ist dies ein absolutes Notdokument, was nicht in allen Ländern anerkannt wird. So kann man laut ARAG Experten beispielsweise damit nicht in die USA einreisen.

Der Last-Minute-Pass
Die Bundespolizei hilft in allerletzter Minute und stellt kurzfristig einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz aus. Dienststellen findet man beispielsweise an den Flughäfen Frankfurt, Nürnberg und München sowie an den Grenzen. Als Nachweis dient laut ARAG Experten ein abgelaufenes Reisedokument – egal, ob Personalausweis, Reisepass oder vorläufiger Reisepass – oder ein Führerschein mit Foto. Dieses Dokument gilt nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für einen Monat. Neben den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erkennen übrigens auch einige andere Länder wie z. B. Norwegen, die Schweiz oder Monaco den Reiseausweis für die Einreise zu touristischen Zwecken an. In die Türkei hingegen kann man damit nicht einreisen. Wer die Möglichkeit hat, kann den Reiseausweis vorher online über die Homepage der Bundespolizei beantragen und am Flughafen oder bei einer der anderen hinterlegten Dienststellen abholen.

Kinderreisepässe bald ungültig
Wer mit Kind und Kegel verreist, benötigt für den Nachwuchs bei Reisen ins Ausland eigene Reisedokumente. Je nach Destination und Alter des Kindes werden Personalausweis oder Reisepass benötigt. Für Kinder unter 12 Jahren konnte bisher auch ein Kinderreisepass beantragt werden, der maximal ein Jahr gültig war. Im Rahmen der Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens wurde nun aber ein Gesetzentwurf vorgelegt, wonach der Kinderreisepass abgeschafft werden soll. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass im Rahmen dieser Novelle voraussichtlich auch für Kinder unter 12 Jahren ab dem 1. Januar 2024 ausschließlich ein normaler biometrischen Reisepass beantragt werden kann.

Wie reisen Doppelstaatler?
Wer zwei Staatsangehörigkeiten besitzt, sollte laut ARAG Experten mit einem deutschen Reisepass oder Personalausweis reisen, wenn es sich um die Einreise nach oder die Ausreise aus Deutschland handelt. Wer als Doppelstaatler in den anderen Staat reist, dessen Angehörigkeit er ebenfalls besitzt, sollten die nationalen Dokumenten des anderen Staates nutzen. Daher ist es in der Regel ratsam, zwei gültige Reisepässe zu haben.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/reiseversicherung/reise-ratgeber/ 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel