Digitalisierung und Datenschutz in Werkstätten sollten Hand in Hand gehen
Tatsächlich haben Bund und nahezu alle Bundesländer zahlreiche Förderprogramme in den letzten Monaten aufgelegt. Beispiel 1: Der DigitalPaktSchule mit 5 Milliarden Euro soll für eine zeitgemäße digitale Bildungsinfrastruktur in den Schulen sorgen. Dadurch sollen in den Schulen nötige Kompetenzen besser vermittelt werden. Beispiel 2: Mit einer Förderung von 30 Mio. Euro startet die NRW-Landesregierung eine Digitalisierungsoffensive für den Breitensport. Die Gelder sollen genutzt werden, um die vorhandene digitale Infrastruktur der gemeinnützigen Sportorganisationen auszubauen und die ehrenamtlichen Strukturen zu stärken.
Eine Unterstützung, um die digitale Transformation zu beschleunigen, ist also nicht ungewöhnlich. Besonders an der Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Menschen mit Behinderung ist, dass eine „dauerhafte und nachhaltige Finanzierung von digitaler Infrastruktur und eine Förderung digitaler Schlüsselkompetenzen“ gefordert wird. Kein schnelles Fördermittel-Strohfeuer, kein schneller Hype mit PR-Kampagne, sondern eine nachhaltige und systematische Förderung. Mit einer solchen Unterstützung sollen die Werkstätten qualitativ hochwertige und nachhaltige Teilhabe in Bildung und Arbeit ermöglichen können.
Die SINUS-Studie „Digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ liefert gute Argumente für die BAG WfbM-Forderung. Die Digitalisierung kann bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten verstärken, so eines der Studienergebnisse. „Genau deshalb unterstützen wir diese Initiative und Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft. Die Digitalisierung muss genutzt werden, um bestehende gesellschaftliche Unterschiede abzubauen“, unterstreicht Dr. Jörn Voßbein. „Die durch eine Digitalisierung gesteigerte Teilhabe erfordert aber auch einen Schutz der Daten der Menschen mit Behinderungen. Daher sind hierbei Datenschutz und Informationssicherheit zwingend mitzuberücksichtigen“. Andernfalls bestünde die Gefahr einer geringeren Akzeptanz der Digitalisierung und eine Gefahr für die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen.
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