Gesundheit & Medizin

Reformvorhaben der Pflegeausbildung bedarf noch gründlicher Überarbeitung

Grundsätzlich begrüßt die Deutsche interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) die Initiative der Bundesregierung: Gesundheitsminister Lauterbach legte am Freitag der vergangenen Woche seinen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung vor. Endlich! Danach sollen Studierende in der Pflege zukünftig maßgeblich für den Praxiseinsatz und gleichermaßen aber auch für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten. Aber: „Hierbei wurde der eigentlich wichtigste Aspekt vergessen!“, kritisiert DIVI-Präsident Prof. Dr. med. Felix Walcher (linkes Foto). „Vor allem die Fachweiterbildung – wie die zur Intensivpflege und Notfallpflege – muss für die zweijährige Weiterbildung der Mitarbeiter substanziell gestärkt und für die Arbeitgeber, die Kliniken, kostenneutral gesichert sein!“ Entsprechend fordert die Fachgesellschaft eine deutliche Überarbeitung und Ergänzung des Gesetzentwurfs.

So zeigt die DIVI auf: Das wichtigste Ziel des Reformvorhabens sei es, mehr junge Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern. Doch über das Pflegestudium hinaus sei es entscheidend, den Fachkräften eine Perspektive zu bieten, in dem die weitere Spezialisierung gefördert wird: „Für die zusätzlichen zwei Jahre, die sich an die bereits geleistete Pflegeausbildung anknüpfen, müssen unbedingt für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber attraktive finanzielle Modelle geschaffen werden!“, appellieren deshalb auch die Sprecher der Sektion Pflege der DIVI, Sabrina Pelz (mittleres Foto) und Rolf Dubb (rechtes Foto).

Finanzierung der Fachweiterbildung ist wesentlicher Meilenstein

Die Finanzierung der Fachweiterbildung ist ein wesentlicher Meilenstein in der geplanten Pflege- wie auch Krankenhausreform – davon ist nicht nur die DIVI überzeugt. „Erst vor drei Wochen haben wir hierzu beim Intensivpflegegipfel mit rund 30 Vertretern aus Politik sowie Intensivpflege, Notfall- und Intensivmedizin diskutiert“, zeigt Präsident Walcher auf. „Wir waren uns alle einig, dass die Finanzierung der zweijährigen Weiterbildung bundeseinheitlich geregelt und für die Intensivpflegenden und den Leistungserbringer kostenneutral gesichert sein muss.“ Entsprechend steht die Finanzierung der Fachweiterbildung auch auf der Agenda der kommenden Gesundheitsministerkonferenz (GMK) im Juli. Sie gehört deshalb ebenfalls unbedingt in den Gesetzentwurf vom 24. Mai 2023!

Personalmangel zentrale Frage aller Reformvorhaben

Der Personalmangel ist der Dreh- und Angelpunkt sämtlicher Reformvorhaben. „Durch den anhaltenden Personalmangel in den Kliniken ist die Lage der Notfall- und Akutversorgung wie auch in der Intensivmedizin insgesamt weiterhin angespannt“, so DIVI-Präsident Walcher. Die Personaldecke ist seit der Corona-Pandemie im gesamten Gesundheitswesen sichtlich dünner geworden. „Interessierte und qualifizierte Pflegekräfte zu motivieren diesen attraktiven Beruf einer Fachpflegekraft zu ergreifen, muss deshalb unsere volle Aufmerksamkeit gelten. Sonst können wir in diesem System keine nachhaltigen Perspektiven mehr bieten!“

Über den Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e.V.

Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 3.900 persönlichen Mitgliedern und 19 Fachgesellschaften aus Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Neurologie und Neurochirurgie. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.

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