Eckpunkte zu Eigenkapitalverzinsung im Strom- und Gasbereich
Präsident Müller: „Wollen Investitionen in neue Anlagen besonders fördern“
Die Bundesnetzagentur hat heute Eckpunkte einer höheren Eigenkapitalverzinsung für die Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht.
„Wir berücksichtigen die aktuelle Entwicklung des Zinsumfelds. Deswegen wollen wir neue Investitionen besser verzinsen und schaffen so spürbare Anreize für Investitionen bei den Netzbetreibern. Gleichzeitig wollen wir den langfristig zu niedrigen Zinsen finanzierten Bestand nicht übermäßig vergüten. Denn: Die Renditen der Netzbetreiber werden von den Netznutzern bezahlt, also Haushalten, Industrie und Gewerbe. Die Mehrbelastung dort muss auf das Notwendigste begrenzt bleiben“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Anpassung im Kapitalkostenaufschlag
Neuinvestitionen in Netzausbau- und Netzanschlussvorhaben sollen nach den Eckpunkten der Bundesnetzagentur mit einer Erhöhung des Eigenkapitalzinssatzes spürbar angereizt werden. Die Bundesnetzagentur schlägt daher vor, eine Anpassung des Eigenkapitalzinssatzes für neue Investitionen im sogenannten Kapitalkostenaufschlag vorzunehmen.
Im Kapitalkostenaufschlag werden auf Antrag der Netzbetreiber neue Investitionen in der laufenden Regulierungsperiode in die Erlösobergrenze aufgenommen. Mit dem Kapitalkostenaufschlag wird sichergestellt, dass Investitionen unmittelbar und nicht erst nach Ende der fünfjährigen Regulierungsperiode zurückverdient werden können.
Variabler Basiszinssatz für neue Investitionen
Der Eigenkapitalzinssatz soll sich im Kapitalkostenaufschlag künftig aus einem jährlich variablen Basiszins (der Umlaufsrendite) zuzüglich eines konstanten angemessenen Wagniszuschlags von aktuell rund 3 Prozent ergeben. Bislang wurde demgegenüber für den Basiszins ein 10-Jahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes herangezogen. Der risikolose Basiszins betrug bislang 0,74 Prozent. Im ersten Quartal 2023 beträgt dieser im Durchschnitt – wie auch jetzt aktuell Anfang Juni 2023 – 2,8 Prozent.
Ergänzt um die steuerlichen Folgen würde der Eigenkapitalzinssatz im Kapitalkostenabgleich nach den aktuellen Prognosen für 2024 etwa 7,09 Prozent, inkl. Gewerbesteuer etwa 8,1 Prozent betragen.
Die Bundesnetzagentur schlägt vor, dass das neue System nun auf Basis des ersten Quartals eines jeden Jahres einen Planwert für den Basiszins des Folgejahres vorgibt. Nach Ablauf des jeweiligen Jahres wird dieser durch den tatsächlich eingetretenen Basiszins ersetzt. Damit wird sichergestellt, dass das eingesetzte Eigenkapital eines jeden Jahres die eingetretene Basisverzinsung gesichert zurückverdient.
Nach dem Vorschlag der Bundesnetzagentur profitieren nur neue Investitionen im Kapitalkostenaufschlag von der Anpassung des Zinssatzes. Für den Anlagenbestand bleibt der Eigenkapitalzinssatz unverändert bei den im Oktober 2021 festgelegten 5,07 Prozent. Diese Differenzierung schützt Haushalte, Gewerbe und Industrie vor einer ungerechtfertigt hohen Belastung. Die niedriger verzinsten und entsprechend abgesicherten Investitionen, die sich im Bestand der Netzbetreiber befinden, konnten in den vergangenen Jahren im Umfeld äußerst niedriger Zinssätze auch langfristig entsprechend günstig finanziert werden.
Ähnliches wird ebenfalls für die Investitionen im Offshorebereich vorbereitet, die Mitte Oktober 2023 entsprechend kalkuliert und mit dem Regulierer abgestimmt werden müssen.
Veröffentlichung der Festlegungen
Die interessierte Öffentlichkeit kann die Eckpunkte des Zinssatzes für kalkulatorisches Eigenkapital im Kapitalkostenaufschlag unter www.bundesnetzagentur.de/bk4aktuell einsehen. Die Konsultation erfolgt bis zum 31. August 2023.
Die endgültige Festlegung für Strom- und Gasnetze erfolgt, sobald die Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde in Kraft getreten ist, die am 24. Mai 2023 vom Kabinett verabschiedet wurde. Die Bundesnetzagentur rechnet damit, dass eine Festlegung Ende des Jahres erfolgen kann.
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