Energie- / Umwelttechnik

EEG-Novelle: Verbesserungen dürfen nicht von großen Unzulänglichkeiten der Strompreisbremsenreparatur ablenken

Heute beschließt das Bundeskabinett den Ressortentwurf für eine kleine Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG 2023), womit unter anderem die befristete Aussetzung der Höchstbemessungsleistung bestehender Biogasanlagen sowie die Flexibilisierung des Güllebonus verlängert werden soll. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

„Die für Biogasanlagen geplante Verlängerung derbefristeten Aussetzung der Höchstbemessungsleistungbis Ende 2024 sowie der Flexibilisierung des Güllebonus bis zum 30.04.24 ist ein sinnvoller Schritt, damit der bestehende Biogasanlagenpark auch im kommenden Winter einen größeren Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten kann. Doch die im Kabinettsentwurf vorgesehenen Änderungen können nur ein erster Schritt sein. Insbesondere sollten die technischen Anforderungen zur Minderung von Methanemissionen im EEG an das einschlägige Fachrecht in der TA-Luft 2021 angepasst werden. Dies ermöglicht zusätzliche Spielräume zur Erhöhung der Gaserzeugung und kann bei einer konsequenten Umsetzung Investitionskosten senken und Innovationen anreizen, ohne Abstriche beim Immissionsschutz zu machen.

Da zu erwarten ist, dass die EEG-Novelle im Parlament zusammen mit der laufenden Novelle des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) behandelt wird, besteht aus Branchensicht jedoch noch großer Nachbesserungsbedarf. Denn die eigentlich als Reparatur gedachte Novelle des StromPBG schafft für die Bioenergie mehr Probleme als bestehende zu lösen. Wir setzten daher auf die Tatkraft der Abgeordneten des Bundestages hier die richtigen Weichen zu stellen und bei der Menge an zu behandelnden Gesetzen einen waches Auge zu bewahren.“

Weitere Informationen finden sich in den Stellungnahmen der Bioenergieverbände zum Kabinettsentwurf der StromPBG-Novelle sowie zum Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle.

Über die Bioenergieverbände
Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
www.hauptstadtbuero-bioenergie.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Fachverband Biogas e.V.
Euref-Campus 16
10829 Berlin
Telefon: +49 (30) 27581790
Telefax: +49 (30) 275817929
http://www.biogas.org

Ansprechpartner:
Jörg Schäfer
Fachreferent Politische Kommunikation
Telefon: +49 (30) 2758179-15
E-Mail: joerg.schaefer@biogas.org
Bernd Geisen
Geschäftsführer
Telefon: +49 (228) 81002-59
E-Mail: geisen@bioenergie.de
Axel Finkenwirth
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 31904-240
E-Mail: presse@bauernverband.net
Gerolf Bücheler
Geschäftsführer
Telefon: +49 (30) 2758179-21
E-Mail: buecheler@bioenergie.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel