Sechs Forderungen für eine bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Hilfsmittel-Versorgung
Ausschreibungen und Festbeträge ermöglichen
Die Hilfsmittelpreise sind seit dem gesetzlichen Ausschreibungsverbot 2019 eklatant gestiegen. Die Versorgung der Versicherten hat das jedoch nicht verbessert, stattdessen fehlt seitdem der Wettbewerb unter den Anbietern von Hilfsmitteln. Rechtssicher und praktikabel gestaltete Ausschreibungen sind also ein wichtiges Instrument für eine wirtschaftliche Versorgung, das Krankenkassen wieder ermöglicht werden muss. Ebenso können Festbeträge ihre positive Wirkung einer oberen Schwelle von Vertragspreisen nicht mehr entfalten. Grund dafür ist die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Die entsprechende Vorschrift muss daher durch den Gesetzgeber rechtssicher angepasst werden, damit dieses wichtige Instrument wieder greifen kann.
Wettbewerb stärken
Der Wettbewerb auf dem Hilfsmittel-Markt muss wieder gestärkt werden. Dafür ist es nötig, Einzelvereinbarungen zwischen Kassen und Leistungserbringenden gleichrangig neben Rahmenverträgen zu ermöglichen – bislang gelten Einzelvereinbarungen als Ausnahme von der Regel. Vertragsinhalte sollten nur den Beteiligten zugänglich gemacht werden dürfen, die einem Vertrag beitreten wollen – die derzeitige Pflicht, Vertragspartner im Internet zu veröffentlichen, behindert den Wettbewerb.
Kartellrecht konsequent anwenden
Auf Seiten der Leistungserbringenden sind zunehmend Kooperationen zu beobachten, die Wettbewerb einschränken oder ganz verhindern. Sie treten als Verhandlungsgemeinschaft auf – in einzelnen Branchen repräsentieren solche Zusammenschlüsse Marktanteile von bis zu 95 Prozent! Dies ist durch gesetzliche Regelungen zu unterbinden, um faire Wettbewerbsbedingungen für Kassen und Leistungserbringende sowie eine Anbietervielfalt für Versicherte zu gewährleisten.
Versicherte fair beraten
Gesetzlich Versicherte können Hilfsmittel wählen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen. Die Mehrkosten dafür tragen sie jedoch selbst. Damit Versicherte eine informierte Entscheidung treffen können, müssen Leistungserbringende zu mehrkostenfreien Hilfsmittel beraten. Damit möglichst niemand zu teureren Hilfsmitteln gedrängt wird, braucht es Transparenz über die Gründe, warum sich Versicherte für Mehrkosten entscheiden. Diese Informationen sollten die Leistungserbringenden den Kassen zur Verfügung stellen müssen.
Unnötige Bürokratie abbauen
Sowohl Leistungserbringende als auch Krankenkassen würden vom Abbau unnötiger Bürokratie profitieren. Zum Beispiel sollten unangemessene Betreiberpflichten von Hilfsmitteln gestrichen werden, die sowohl für Kassen als auch für Vertragspartner mit enormem Aufwand verbunden sind. Ebenso sind gesetzliche Klarstellungen notwendig, dass im Rahmen der Präqualifizierung die Eignung von Leistungserbringenden nicht im Abstand von 20 Monaten erneut überprüft werden muss.
Mehrwertsteuer senken
Derzeit sind vergleichbare oder sogar identische Hilfsmittel unterschiedlich besteuert. Das ist nicht nachvollziehbar. Es trägt zur Ausgabensteigerung im Hilfsmittelbereich bei und führt zu Verzerrungen im Wettbewerb. Eine einheitliche Senkung der Mehrwertsteuer für Hilfsmittel von 19 auf 7 Prozent dient der Finanzstabilität in diesem Bereich, ohne die Beitragszahlenden zusätzlich zu belasten.
Mit seinen sechs Forderungen will der GKV-Spitzenverband einen Beitrag für eine bessere, bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Hilfsmittel-Versorgung leisten.
Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
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