Lottoland.com – Spieler erhält Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurück
Zwischen 2016 und 2022 hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte über die Webseite lottoland.com vergeblich sein Glück versucht. Unterm Strich verzockte er rund 21.600 Euro. Bis zum 1. Juli 2021 waren Online-Glücksspiele in Deutschland grundsätzlich verboten. Auch nach diesem Stichtag müssen die Anbieter der Glücksspiele über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen. „Da die Deutsche Lotto und Sportwetten Ltd., die seit 2019 die Webseite lottoland.com betreibt, nicht über eine solche Lizenz verfügt, haben wir von ihr die Rückzahlung des Verlusts verlangt“, sagt Rechtsanwalt Cocron, der schon für zahlreiche Glücksspieler Geld zurückgeholt hat.
Auch in diesem Fall war die Klage ganz überwiegend erfolgreich. Die Beklagte betreibt die Webseite seit April 2019 und müsse die Verluste, die dem Kläger seitdem entstanden sind, zurückzahlen. Rund 19.400 Euro. Für die Verluste vor April 2019 stehe die Beklagte nicht in der Haftung, entschied das Landgericht Braunschweig.
Zur Begründung führte es aus, dass die Beklagte mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Auch nachdem dieses Verbot mit Wirkung zum 1. Juli 2021 gelockert wurde, sei immer noch zwingend eine in Deutschland gültige Konzession erforderlich, um öffentliche Glücksspiele im Internet anbieten zu dürfen. Über eine solche Erlaubnis verfüge die Beklagte jedoch nicht. Daher seien die geschlossenen Spielverträge mit dem Kläger nichtig. Somit habe die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze des Klägers und müsse den Verlust erstatten.
Dem Rückzahlungsanspruch des Spielers stehe nicht entgegen, dass er mit seiner Teilnahme ggf. selbst gegen das Verbot verstoßen hat. Denn es sei nicht ersichtlich, dass er Kenntnis davon hatte, dass die Online-Glücksspiele illegal waren. Die Beklagte habe auch nicht das Gegenteil bewiesen, so das LG Braunschweig.
Zudem sei der Sinn der Verbots die Suchtprävention und der Schutz des Spielers vor Manipulation, Folgekriminalität und Gesundheitsgefahren. Diese Ziele würden unterlaufen, wenn die Anbieter der illegalen Glücksspiele den Verlust der Spieler auch noch behalten dürften. Dadurch würde ein erheblicher Anreiz geschaffen, das illegale Angebot aufrechtzuerhalten, so das Gericht weiter.
„Das Urteil zeigt, dass die Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags und die damit verbundene Lockerung des Verbots für Online-Glücksspiele in vielen Fällen ohne Belang ist. Ohne gültige Lizenz sind öffentliche Glücksspiele im Internet verboten. Spieler haben daher gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen – unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem 1. Juli 2021 entstanden sind“, so Rechtsanwalt Cocron.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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