Ingrid Spletter-Weiß übernimmt 2024 Zuständigkeit für BLSK
Christoph Schulz (63) ist bereits seit 2006 Vorstandsmitglied der NORD/LB. Mit Gründung der BLSK als teilrechtsfähiger Anstalt im Jahr 2008 wurde er deren erster Vorstandsvorsitzender. Vor seinem Wechsel zur NORD/LB war er geschäftsführendes Vorstandsmitglied beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV), Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Soltau sowie Mitglied im Vorstand der Sparkasse Prignitz. Christoph Schulz blickt auf 46 Jahre Tätigkeit in der S-Finanzgruppe zurück, davon 30 Jahre in Vorstandsverantwortung.
Ab 1. Januar 2024 übernimmt die gebürtige Wolfenbüttlerin Ingrid Spletter-Weiß (57) im NORD/LB-Vorstand die Zuständigkeit für die BLSK. Sie übernimmt von Christoph Schulz auch die Zuständigkeit für das überregionale Privatkundengeschäft. Über die Position des Vorstandsvorsitzenden der BLSK wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Jörg Frischholz (47), Vorstandsvorsitzender der NORD/LB, wird mit Wirkung zum 1. Januar 2024 auch den Geschäftsbereich Gewerbliche Immobilienfinanzierung verantworten, für den bislang ebenfalls Christoph Schulz zuständig war. Auf diese Neuordnung der Verantwortlichkeiten hat sich der Aufsichtsrat der NORD/LB in seiner jüngsten Sitzung verständigt.
Der Niedersächsische Finanzminister und Aufsichtsratsvorsitzende der NORD/LB, Gerald Heere, betonte die außerordentlichen Leistungen von Christoph Schulz für die Landesbank sowie die S-Finanzgruppe insgesamt: „ In den 17 Jahren im Vorstand der NORD/LB hat Christoph Schulz die Entwicklung der NORD/LB maßgeblich geprägt. Er ist mit seinen langjährigen Erfahrungen in der S-Finanzgruppe ein wichtiges Bindeglied der Bank zu den niedersächsischen Sparkassen. Die erfolgreiche Entwicklung der Braunschweigischen Landessparkasse, die von großer wirtschaftlicher Bedeutung für die Region ist, ist in erster Linie sein Verdienst.“
Mehr Eigenständigkeit für die Braunschweigische Landessparkasse („BLSK 2.0“)
Im Zuge der personellen Veränderungen ist vorgesehen, dass die BLSK ein deutlich höheres Maß an betriebswirtschaftlicher Eigenständigkeit erhält. Den BLSK-Vorständen Dr. Ingo Lippmann, Lars Dannheim und Tanja Dresselmann sollen ab dem 1. Januar 2024 erweiterte Kompetenzen übertragen werden, so dass der Vorstand künftig die Geschäfte weitgehend unternehmerisch eigenständig führen kann („BLSK 2.0“). Dies umfasst in verstärktem Maße unternehmerische Entscheidungen in Braunschweig, z.B. bei Budget- und Personalentscheidungen. Die NORD/LB setzt hierfür den Rahmen. Zudem soll der Verwaltungsrat der BLSK durch zusätzliche Kompetenzen gestärkt und insbesondere in die Planung verstärkt eingebunden werden. Zu diesen Punkten gibt es eine grundsätzliche Verständigung zwischen der NORD/LB, dem Land Niedersachsen sowie dem Verwaltungsrat der BLSK unter Beteiligung der kommunalen Vertreter aus der Region. Die konkreten Details werden in den nächsten Wochen abgestimmt und dann in der formell notwendigen Form niedergelegt.
Der Niedersächsische Finanzminister und Aufsichtsratsvorsitzende der NORD/LB, Gerald Heere, hebt hervor, dass die Umstrukturierung des Vorstands bereits im Rahmen der Neustrukturierung der NORD/LB angelegt wurde: „Mit dieser Entscheidung führen wir die Neuausrichtung der NORD/LB konsequent fort. Mir ist es ein großes Anliegen, dass wir gleichzeitig die betriebswirtschaftliche Eigenständigkeit der BLSK stärken werden. Damit werden wir ihrer besonderen Position innerhalb der Bank gerecht und erfüllen zudem die nachvollziehbaren regionalen Interessen an einer stärkeren Autonomie der Landessparkasse.“
Der Vorsitzende des Verwaltungsrates der BLSK und Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig, Dr. Thorsten Kornblum, hält fest: „Zunächst danke ich im Namen des Verwaltungsrates Christoph Schulz für viele Jahre enger, vertrauensvoller und erfolgreicher Zusammenarbeit im Interesse der BLSK und der Region. In der Sache begrüßen wir als Kommunalvertreter die in guten Gesprächen mit dem Land und der NORD/LB erreichte Verständigung über eine BLSK 2.0.Damit wird ein schnelleres Agieren der BLSK vor Ort sichergestellt. Unser Ziel bleibt dabei die vollständige Herauslösung der BLSK aus der NORD/LB.“
Die Braunschweigische Landessparkasse (BLSK) ist eine teilrechtsfähige Anstalt der Norddeutschen Landesbank Girozentrale (NORD/LB), § 13 NORD/LB Staatsvertrag. Im Namen der BLSK begründete Rechte und Pflichten sind solche der NORD/LB, von der BLSK abgegebene oder empfangene Erklärungen wirken für und gegen die NORD/LB.
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