Bauen & Wohnen

Haus & Grund Kiel: Landeshauptstadt macht im Abwasserranking 2023 Boden gut

Zum dritten Mal nach 2017 und 2020 sahen sich die Wissenschaftler des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland die Abwassergebühren der nach Einwohnern 100 größten Städte in Deutschland genauer an und ermittelten, wie viel eine vier- köpfige Musterfamilie dort pro Jahr für die Abwasserentsorgung zahlen muss.

Wie die Landeshauptstadt Kiel im Abwasserranking 2023 abgeschnitten hat, kommentierte Sönke Bergemann, Geschäftsführer von Haus & Grund Kiel:

„Kiel hat sich gegenüber 2020 respektabel geschlagen und Boden gut gemacht. In dem vorliegenden Ergebnis darf ein anerkennenswertes Bemühen der Stadt gesehen werden, die Belastungen für die Einwohner im Rahmen zu halten.“

Für den Vergleich wurden die jährlichen Abwassergebühren einer vierköpfigen Musterfamilie in den nach Einwohnern 100 größten Städten in Deutschland untersucht. So zahlt etwa ein Vierpersonenhaushalt in Worms im Durchschnitt 245 Euro im Jahr für die Abwasserentsorgung, während es in Mönchengladbach fast 1.000 Euro sind. 71 Städte haben die Gebühren seit der letzten Untersuchung in 2020 erhöht, in 17 Städten sind sie gesunken, darunter Kiel. Einzig in Ludwigsburg gab es keine Veränderung.

Eine Durchschnittsfamilie zahlt in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt 410,05 € für Abwasser. Mit Platz 20 (2020: Platz 27) liegt Kiel damit noch knapp im oberen Fünftel des Rankings. Zum Vergleich: Spitzenreiter Worms liegt bei 245,17 €, während es im Norden die Städte Flensburg mit 520,01 € auf Platz 39 (2020: Platz 40) und Lübeck mit 742,57 € nur auf Platz 90 (2020: Platz 96) schaffen.

Haus & Grund Kiel sieht in dem guten Abschneiden aber keinen Grund, sich zurückzulehnen. Hier nachzulassen sei keine Option. Im Gegenteil: „Ziel muss es sein, unter die Top 10 zu gelangen. Selbst wenn „nur“ 6 Euro eingespart wurden, muss sich der Blick weiter nach oben richten. Versorger und Stadt müssen weiter ran, denn jeder Euro Entlastung ist wichtig und kann vom Verbraucher an anderer Stelle eingesetzt werden“, so Bergemann.

Für eine detaillierte Übersicht der Ergebnisse der einzelnen Erhebungen sei auf die Veröffentlichungen von Haus & Grund Deutschland verwiesen. Sie sind unter www.hausundgrund.de abrufbar.

Über Haus & Grund Schleswig-Holstein – Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.

Der Eigentümerverein Haus & Grund Kiel vertritt die Interessen von über 11.000 Mitgliedern. Die Haus & Grund Immobilien GmbH Kiel, die Jens-Uwe Bahr Immobilien und Hausverwaltungen GmbH, Neumünster, sowie die Hans Schütt Immobilien GmbH betreuen ca. 14.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten. Die Haus & Grund Kiel – Verlag & Service GmbH gibt die Norddeutsche Hausbesitzer Zeitung heraus und verlegt zahlreiche wohnungswirtschaftliche Produkte.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Haus & Grund Schleswig-Holstein – Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.
Stresemannplatz 4
24103 Kiel
Telefon: +49 (431) 6636-110
Telefax: +49 (431) 6636-188
http://www.haus-und-grund-sh.de

Ansprechpartner:
Dr. Philipp Pries
Leiter Kommunikation und Marketing, Verlagsleitung
Telefon: +49 (431) 6636-104
Fax: +49 (431) 6636-25104
E-Mail: philipp.pries@haus-und-grund-kiel-verlag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel