Übergangsfrist ist das Mindeste!
Es sei für alle Beteiligten, vor allem aber für die Kassenärztlichen Vereinigungen, unmöglich, mit Wirkung zum 1. Juli die ihnen nur wenige Tage vorher überstellten neuen Regelungen umzusetzen. Dies führe in der Konsequenz möglicherweise dazu, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen nicht nur über fünf Jahre für die Finanzierung des Konnektors in Vorleistung gehen müssen, sondern – für den Übergang – auch bei der Erstattung der Betriebskosten. „Unabhängig davon, dass das Ministerium die Regelung genutzt hat, um über die mögliche Kürzung der TI-Pauschale erneut Zwangsmaßnahmen zur Nutzung der TI-Komponenten zu etablieren, was wir weiterhin entschieden ablehnen, wäre die Schaffung einer Übergangsregelung das Mindeste“, sagte Reinhardt.
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