Dedy: Mehrheit der Städte arbeitet bereits an kommunaler Wärmeplanung
„Es ist absolut richtig, dass die kommunale Wärmeplanung jetzt ausdrücklich zur Grundlage für die Wärmewende in den Städten gemacht wird und das Gebäudeenergiegesetz mit dem Wärmeplanungsgesetz verzahnt werden soll. Die Wärmeplanung vor Ort ist die Basis für die Wärmewende. Deshalb brauchen die Städte jetzt schnell einen verlässlichen Rahmen, sonst verlieren wir zu viel Zeit. Denn das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bereits 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen müssen, alle weiteren Städte bis 2028. Das ist ein ambitionierter Zeitplan, aber machbar – wenn Bund und Länder jetzt schnell die passenden Rahmenbedingungen schaffen. Auch das Wärmeplanungsgesetz muss deshalb zügig auf den Weg gebracht werden und die Länder müssen es ebenso zügig mit eigenen Gesetzen umsetzen.
Eine Umfrage unter Mitgliedsstädten des Deutschen Städtetages zeigt: Viele Städte haben sich längst auf den Weg gemacht – lange vor der Debatte auf Bundesebene und zum Teil auch ohne gesetzliche Pflicht durch Landesregelungen. Die Städte analysieren, wie hoch der Wärmebedarf in den Quartieren ist, wo ein strategischer Ausbau der Fernwärme und wo eine dezentrale Versorgung etwa über Wärmepumpen sinnvoll ist. Schon in der Planung müssen Bauzeiten für zahlreiche Baumaßnahmen koordiniert werden. Einen Wärmeplan aufzustellen ist ein komplexer Prozess und nimmt in der Regel zwei bis drei Jahre in Anspruch. Das gibt es nicht zum Nulltarif. Der Aufwand für eine solche Planung ist beträchtlich. Der Prozess muss mit vielen Akteuren vor Ort abgestimmt werden, viele Städte brauchen zusätzliches Personal und es entstehen Kosten für externe Beratung Deshalb ist es wichtig, dass es die Anschubförderung des Bundes mit erhöhten Fördersätzen von 90 bis 100 Prozent für die kommunale Wärmeplanung über das Jahresende hinaus fortgesetzt wird. Und die Gelder müssen schnell bei den Städten ankommen. Wichtig ist auch, dass Vorreiter-Kommunen, die bereits freiwillig oder auf Basis landesrechtlicher Vorgaben Wärmepläne aufgestellt haben, nicht benachteiligt werden. Bereits fertige Wärmepläne müssen anerkannt werden.
Eine gute Beratung der Eigentümer und eine transparente Kommunikation sind jetzt entscheidend, damit am Ende keine falschen Hoffnungen geweckt werden. Es muss zum Beispiel klar sein, dass eine kommunale Wärmeplanung keinen Anspruch auf eine Versorgung mit einem bestimmten Energieträger wie Wasserstoff oder Biogas garantiert. Deswegen ist es gut, dass Anbieter von Gasheizungen ab Januar 2024 nur nach einer verpflichtenden Beratung der Kunden Geräte verkaufen dürfen. Die Menschen müssen wissen, welche Optionen sie bei der Wärmeversorgung haben, damit sie nicht in eine Kostenfalle laufen oder in die falsche Technologie investieren.“
Zur Umfrage „So läuft die Wärmeplanung in den Städten“ des Deutschen Städtetages: https://www.staedtetag.de/files/dst/docs/Presse/2023/Umfrage-des-Deutschen-Staedtetages-zur-Waermeplanung-in-den-Mitgliedsstaedten.pdf
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