Energieeffizienzgesetz: Ampel fährt beim Energiesparen nur auf Sicht
Rückfall hinter Energiekonzept 2010: Aufgabe langfristiger Primärenergieziele
Der Änderungsantrag, der noch unter Vorbehalt der Zustimmung durch die FDP-Fraktion steht, falle bei den Zielanforderungen weit hinter den Regierungsentwurf zurück. Die Primärenergieverbrauchsziele für die Zeit nach 2030 sollen komplett gestrichen werden. Diese Langfristziele seien neben Endverbrauchszielen aber wichtig, da hier die gesamte Erzeugungskette inklusive Umwandlungs- und Leitungsverlusten betrachtet wird. „Damit fällt die Ampel hinter das Energiekonzept von 2010 und dessen Ziel zurück, den Primärenergieverbrauch bis 2050 zu halbieren. Die Lanfristziele aus dem Regierungsentwurf sind zudem erforderlich, um das neue Klimaneutralitätsziel Deutschlands für 2045 zu erreichen“, so Noll. Die Ziele zur Einsparung von Endenergie, also Strom, Brenn- und Treibstoffen, sind weiterhin nur bis 2030 verbindlich und stehen zudem unter Vorbehalt.
Investitionsbereitschaft auf Tiefpunkt bei Unternehmen und Gebäudesanierung
Langfristigkeit und Verbindlichkeit der Ziele sind aus Sicht der Effizienzwirtschaft entscheidend für die Investitionssicherheit, um Ausgaben für Energieimporte in Effizienzinvestitionen umzuleiten und die Wirtschaft durch eine höhere Energieproduktivität zu stärken.
Dies sei jetzt so wichtig wie nie. Die Bereitschaft von Unternehmen in Effizienzmaßnahmen zu investieren ist laut Energieeffizienz-Index der deutschen Industrie auf einen historischen Tiefstand eingebrochen. Auch die Maler- und Lackierbetriebe melden, dass ihre Aufträge für Gebäudesanierungen stark zurückgehen. Jegliche Aufweichungen des aus Sicht der DENEFF sehr moderaten Regierungsentwurfs seien damit sogar wirtschaftsschädlich.
Aufweichungen auch bei Anforderungen an die Länder
Auch die jährliche Einsparverpflichtung der Länder soll von 5 auf 3 Mrd. Kilowattstunden herabgesetzt werden. Damit sinkt der von der EU geforderte Gesamtbeitrag von Bund und Ländern (bislang 50 Mrd. kWh) ebenfalls. Es sei fraglich, ob dies EU-rechtskonform sei, denn der Einsparwert im Regierungsentwurf leitete sich direkt aus dem europäisch geforderten 1,5 % Einsparziel ab. Laut einer Analyse der DENEFF unterschritt bereits der Kabinettsentwurf die EU-Mindestanforderungen.
Die pauschale Behauptung aus dem Änderungsantrag, die Absenkung dieser Anforderung trage dem Umstand Rechnung, dass die Länder nur begrenzte Möglichkeiten für eigene Einsparmaßnahmen hätten, findet die DENEFF allenfalls dürftig: „Die Länder sollen parallel die Wärmeplanung vorantreiben. Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs müssen höchste Priorität bekommen, um die Kosten für die Transformation der Wärmeinfrastruktur in einem vernünftigen Rahmen zu halten“, so Noll.
Verpasste Chance: Energiedienstleistungsmarkt wartet weiter auf Entfesselung
Der DENEFF EDL_HUB kritisiert, dass der Entwurf statt eines echten Gleichstellungsgebots für Energiedienstleistungen nur "weiße Salbe" vorsehe, kritisiert dessen Geschäftsführer Rüdiger Lohse. Bei Förderprogrammen und Ordnungsrecht fänden sich an vielen Stellen Schlechterstellungen, die marktliche Lösungen zur Umsetzung und Finanzierung von Energiewendemaßnahmen behindern. "Die Barrieren sind der Politik hinreichend bekannt. Wir sind von den Ampelparteien sehr enttäuscht. Schließlich stand die Beseitigung von Marktbarrieren weit oben auf ihrer Agenda", so Lohse.
Energiemanagement in Unternehmen, Effizienz von Rechenzentren
Begrüßenswert sei hingegen, dass die Schwelle für Energie- und Umweltmanagementsysteme von 15 auf 7,5 GWh gesenkt werden soll. Solche Systeme sind bereits ab 5 GWh in vielen Unternehmen üblich und erprobter Praxisstandard.
Die intensiv debattierten Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen an Rechenzentren sollen weitestgehend erhalten bleiben. Jedoch soll die Anzahl der von ihnen erfassten, neuen Rechzentren effektiv weiter gesenkt werden.
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