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BÖB zum Regierungsentwurf für den Verkehrshaushalt 2024

Gestern hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Es ist ein Entwurf mit Licht und Schatten. Die für die Binnenhäfen wichtigen Förderprogramme für nicht bundeseigene Eisenbahnen und den Kombinierten Verkehr werden deutlich gestärkt. Angesichts der allgemeinen Haushaltslage und den Verteilungskämpfen innerhalb der Bundesregierung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gab es zwischenzeitlich auch Befürchtungen zu Haushaltskürzungen im Bereich der Wasserstraße. Für die Wasserstraße sieht die Bundesregierung nun 1,77 Milliarden Euro vor – rund 400 Millionen Euro mehr als 2023, aber auch etwa 200 Millionen Euro unter dem tatsächlichen Bedarf von jährlich 2 Milliarden Euro.

BÖB-Präsident Joachim ZimmermannDie Anhebung des Wasserstraßenetats auf 1,77 Milliarden Euro ist ein Schritt in die richtige Richtung, der zeigt, dass das System Wasserstraße in der bundespolitischen Wahrnehmung wieder an Bedeutung gewinnt. Wir haben uns, gemeinsam mit dem Verein für europäische Binnenschifffahrt und Wasserstraßen, in vielen Gesprächen mit Bundesregierung und Bundespolitik nachdrücklich für mehr Mittel starkgemacht. Diese Gespräche haben offensichtlich gewirkt. Gut sind insbesondere die zusätzlichen Mittel für Erhaltungsaufgaben und Aus- und Neubau. Auch die Ankündigung einer Förderung für Linienverkehre für Großraum und Schwergut auf der Wasserstraße begrüßen wir.

Der Haushaltsentwurf für die Wasserstraße fällt damit besser aus, als befürchtet. Es bleibt aber noch eine Lücke zum tatsächlichen Bedarf von 2 Milliarden Euro. Hier bauen wir auf die Unterstützung des Parlaments, in den Haushaltsverhandlungen im Herbst den Regierungsentwurf noch einmal zu verbessern – so wie bereits im vergangenen Jahr.

Für die Binnenhäfen ist auch der zweite umweltfreundliche Verkehrsträger, die Schiene, zentral. Denn rund ein Drittel des deutschen Schienengüterverkehrs verläuft durch die Häfen. Das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) ermöglicht Förderungen für Hafenbahnen und Serviceeinrichtungen in Häfen. Von 25 über 42,5 auf jetzt 66 Millionen Euro hat der Bund die Fördermittel binnen drei Jahren fast verdreifacht. Auch der in den Binnenhäfen stetig zunehmende Kombinierte Verkehr erhält im kommenden Jahr 15 Millionen Euro mehr.

Joachim ZimmermannWir begrüßen ausdrücklich, dass der Bund die Bedeutung der Häfen für den Schienengüterverkehr weiter unterstützt. Mit 66 Millionen Euro gibt es 2024 so viel Geld wie noch nie für die SGFFG-Förderung. Dafür haben wir Binnenhäfen nachdrücklich geworben und wir freuen uns, dass unsere Argumente gehört wurden. Jetzt muss im SGFFG aber noch klargestellt werden, dass auch Aus- und Neubau von Hafenbahnen förderfähig sind. Die Kappungsgrenze von 2 Millionen Euro für Binnenhäfen sollte zudem noch gestrichen werden, damit wir auch größere Vorhaben umsetzen und unsere Potenziale noch besser nutzen können.

Der Kombinierte Verkehr in unseren Häfen ist eine Erfolgsgeschichte. Mit der verbesserten Förderrichtlinie werden wir unsere Kapazitäten noch weiter ausbauen können. 15 Millionen Euro mehr für 2024 sind da folgerichtig. Noch wichtiger als das Plus im Jahr 2024 sind die zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen, ohne die viele mehrjährige Fördervorhaben im KV-Bereich nicht durchführbar wären. Für die Erhöhung haben wir uns in den vergangenen Jahren im Schulterschluss mit VDV, DSLV und SGKV wiederholt starkgemacht.

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