Fischer: Zunächst nur ein Etappenziel erreicht!
Von den Ländern durchgesetzte Ausnahmeregelungen dürften nicht wieder in Kirchturmpolitik enden. „Auch die Länder werden Einiges aushalten und ihren Bürgern erklären müssen“, mahnte Fischer. Das sei nun einmal ein elementarer Bestandteil von verantwortungsvoller Politik. Fischer warnte die beteiligten Akteure in diesem Zusammenhang auch vor dem Versuch, bei der „Übersetzung“ des Eckpunktepapiers in einen Gesetzentwurf eingegangene Kompromisse wieder zu relativieren. „Eine solche Revolution gelingt nur unter Zurückstellung spezifischer Interessen. Und sie gelingt jetzt, oder sie macht ansonsten bald keinen Sinn mehr“, so Fischer mit Blick auf den bestehenden Handlungsdruck. Diesen müssten sich Bund und Länder auch vor Augen führen, wenn es um die Bereitstellung der erforderlichen Geldmittel – zum Beispiel für den Transformationsfonds – gehe.
Dass es hierzu noch keinerlei Andeutung im Papier gebe, sei wohl Voraussetzung für die Chance auf eine fristgerechte Einigung gewesen. Um diese „Stunde der Wahrheit“ werde man aber auf absehbare Zeit nicht herumkommen, solle das Gesetz tatsächlich 2024 in Kraft treten. Dies gelte wohl auch dann, wenn es erst später finanzwirksam werde.
Dass auch Bürgerinnen und Bürger – neben dem Blick auf Versorgungssicherheit- und Qualität – auch Interesse an der Effizienz des Systems haben müssen, davon ist Fischer überzeugt. „Schon jetzt zeichnet sich mit Blick auf die anvisierten Geldtöpfe ab, dass über die Krankenkassen die Kosten für die Reform und die künftigen Strukturen auch bei den Versicherten abgeladen werden sollen“, so Fischer. Auch in deren Interesse liege es also, dass sich alle Beteiligten als Allianz für ein zukunftsfähiges, leistungsfähiges und effizientes Krankenhauswesen sehen.
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