Dkv-Förderrichtlinie: „Erst kein Glück, dann kam Pech dazu“
„Das Umsetzungsumfeld ist unter dem Strich unfreundlich: EU-weite Vergabeverfahren, aufwändige Genehmigungsverfahren mit strengen Bau- und Sicherheitsvorschriften, eine oligopolistische Anbieterstruktur im Digitalisierungsbereich, Lieferengpässe und Materialknappheit, der Fachkräftemangel bei paralleler Umsetzung des digitalen D-Tickets und der hohe Implementierungsaufwand vor allem bei Sicherheitsrelevanz bremsen die Verkehrsunternehmen und Kommunen bei der zügigen Umsetzung aus“, so Dahlmann-Resing. Laut VDV sind die EU-weite Vergabeverfahren insbesondere bei größeren Vorhaben zeit- und ressourcenaufwändig – und die Anforderungen in Teilen überhöht. Auch die Preissteigerungen infolge Materialknappheit und Lieferengpässe auf dem Weltmarkt, insbesondere bei Halbleitern, Baumaterial etc. durch falsche industriepolitische Schwerpunktsetzungen der Vergangenheit halten die Vorhaben auf. „Es gibt noch Hoffnung: Die Tür ist beim BMDV dem Vernehmen nach noch nicht vollkommen geschlossen, doch der Bedarf muss für jedes Vorhaben im Einzelfall begründet werden. Zu der ohnehin formalistischen Umsetzung des Förderprogramms käme für die Unternehmen und die Kommunen nicht nur weiterer Aufwand hinzu, so dass es viele Projekte wohl nicht über die Ziellinie schaffen werden. Politik und Branche wollen die digitale Transformation gemeinsam voranbringen. Für die vollständige Umsetzung der Fördervorhaben zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme benötigt die Branche darum etwas mehr zeitlichen Spielraum“, so Dahlmann-Resing.
Keine neuen Haushaltsmittel für die Digitalisierung vor Ort
Der erste Förderaufruf erfolgte im Februar 2018. Die Förderung war zunächst ein Baustein im Sofortprogramm „Saubere Luft“ und nur für Vorhabenträger in Kommunen mit NO2--Grenzwertüberschreitungen offen. Mit dem Sinken der Messwerte wurden die Fördervoraussetzungen schrittweise gelockert. Das Programm hat drei Schwerpunkte: „Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitäts-, Umwelt- und Meteorologiedaten“, „Verkehrsplanung/-management“ und schließlich „Automation, Kooperation und Vernetzung“. Bei dem wettbewerblichen Förderverfahren muss im ersten Schritt eine Projektskizze eingereicht werden und bei positivem Votum darf ein Antrag auf Projektförderung gestellt werden. „Das DkV-Programm ist über vier Regelaufrufe von 2018 bis 2019 stetig aufgestockt worden. Mit den drei Sonderaufrufen seit 2020 werden lediglich Restmittel neu vergeben, die bei anderen Vorhaben nicht abgerufen wurden. Wir bedauern als Branche, dass die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme keine neuen Haushaltsmittel mehr bekommt: Kaum eine Förderung hat der Digitalisierung vor Ort so einen kräftigen Schub verliehen. Dieser geht verloren und die Kommunen können die Digitalisierung im Verkehr nicht vollständig aus eigener Kraft finanzieren“, so Dahlmann-Resing.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ist der Branchenverband des öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs mit über 640 Mitgliedsunternehmen. Branche und Branchenverband sorgen für mehr klimaschonende Beförderung und Transport von Menschen und Gütern bei weniger Verkehr: Rund 7,1 Milliarden Fahrgäste in Deutschland nutzten im Corona-Jahr 2020 den Öffentlichen Personennahverkehr der VDV-Mitgliedsunternehmen. Busse und Bahnen ersetzten damit jeden Tag rund 14 Millionen Autofahrten auf deutschen Straßen. 2020 transportierten die VDV-Unternehmen im Schienengüterverkehr 288 Millionen Tonnen und ersetzten so rund 67.000 voll beladene Lkw auf deutschen Straßen.
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